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Bestandvertrag oder familienrechtliches Wohnverhältnis?

Der OGH (08.04.2020, 3 Ob 32/20g; www.ris.bka.gv.at) hatte vor kurzem in einem Rechtsstreit zwischen einem Sohn und seiner Mutter zu entscheiden, ob zwischen den beiden ein Mietvertrag vereinbart wurde oder nach wie vor ein familienrechtliches Wohnverhältnis besteht.

Der Sohn behauptete eine Mietvereinbarung, wobei anstelle einer tatsächlichen Mietzinszahlung, Arbeitsleistungen als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung vereinbart worden wären. Der Sohn nahm (ohne rechtliche Verpflichtung dazu) im Laufe der Jahre diverse Renovierungsarbeiten in den von ihm bewohnten Räumlichkeiten vor und verspachtelte auch einige Löcher in der Außenfassade des Hauses. Gelegentlich mähte er den Rasen und schaufelte (gegen Bezahlung durch seine Mutter) Schnee. Der OGH ging davon aus, dass im gegenständlichen Fall von keiner entgeltlichen Vereinbarung gesprochen werden kann und tatsächlich ein jederzeit widerrufliches, familienrechtliches Wohnverhältnis vorliegt. Ein solches Wohnverhältnis ist nicht nur dann anzunehmen, wenn eine Verpflichtung besteht, anderen Familienmitgliedern Wohnung zu geben, vielmehr gibt es zahlreiche aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Familienangehörigen entspringende tatsächliche Benützungsgewährungen, die – so der OGH – rechtlich nicht geregelt, gegen den Willen des Gewährenden nicht rechtlich durchsetzbar und jederzeit widerrufbar sind.

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Kauf-Shop-Verbraucher
Handelsrecht
10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

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Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

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Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

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