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Bestandvertrag oder familienrechtliches Wohnverhältnis?

Der OGH (08.04.2020, 3 Ob 32/20g; www.ris.bka.gv.at) hatte vor kurzem in einem Rechtsstreit zwischen einem Sohn und seiner Mutter zu entscheiden, ob zwischen den beiden ein Mietvertrag vereinbart wurde oder nach wie vor ein familienrechtliches Wohnverhältnis besteht.

Der Sohn behauptete eine Mietvereinbarung, wobei anstelle einer tatsächlichen Mietzinszahlung, Arbeitsleistungen als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung vereinbart worden wären. Der Sohn nahm (ohne rechtliche Verpflichtung dazu) im Laufe der Jahre diverse Renovierungsarbeiten in den von ihm bewohnten Räumlichkeiten vor und verspachtelte auch einige Löcher in der Außenfassade des Hauses. Gelegentlich mähte er den Rasen und schaufelte (gegen Bezahlung durch seine Mutter) Schnee. Der OGH ging davon aus, dass im gegenständlichen Fall von keiner entgeltlichen Vereinbarung gesprochen werden kann und tatsächlich ein jederzeit widerrufliches, familienrechtliches Wohnverhältnis vorliegt. Ein solches Wohnverhältnis ist nicht nur dann anzunehmen, wenn eine Verpflichtung besteht, anderen Familienmitgliedern Wohnung zu geben, vielmehr gibt es zahlreiche aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Familienangehörigen entspringende tatsächliche Benützungsgewährungen, die – so der OGH – rechtlich nicht geregelt, gegen den Willen des Gewährenden nicht rechtlich durchsetzbar und jederzeit widerrufbar sind.

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Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

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Mietrecht
01.06.2026

Kaution nicht ordnungsgemäß abgerechnet

Mit einem praxisrelevanten Beschluss hat das Amtsgericht Leipzig die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung präzisiert und zugleich klargestellt, dass eine unvollständige Abrechnung im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO durchgesetzt werden kann. Besonders bemerkenswert ist die vom Gericht hervorgehobene Pflicht des Vermieters, im Rahmen der Abrechnung auch Angaben zu etwaigen Zinserträgen – oder ausdrücklich deren Ausbleiben – offenzulegen. Das Landgericht Leipzig hat diese Auffassung im Beschwerdeverfahren bestätigt.

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KI-Computer-AI-Internet-IT
Wettbewerbsrecht, IT-Recht
01.06.2026

KI-Chatbot generiert falsche Angaben: Wer haftet?

Mit einer bislang richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die haftungsrechtliche Verantwortung für KI-generierte Falschangaben im geschäftlichen Verkehr geschärft. Das Gericht stellte klar: Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot einsetzt, haftet grundsätzlich auch für dessen irreführende Aussagen – selbst dann, wenn das System nach Angaben des Betreibers mit zutreffenden Informationen trainiert wurde. Die Entscheidung betrifft die von den als „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ auftretenden Medizinern betriebene Aesthetify GmbH und wirft grundlegende Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zurechnung autonom generierter KI-Inhalte auf.

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