Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Kein Minijob und Hauptjob beim gleichen Arbeitgeber
Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. Es muss eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorgenommen werden, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältnisse unterschiedlich ausgestaltet sind.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Verbraucherschutz
Bestellbutton im Online-Handel
Die Aufschrift auf dem Bestellbutton muss die Zahlungspflicht deutlich machen
Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedures
„Verbrauch und Emissionen“ in der Autowerbung - Münchner Autobauer gestaltete Reklame so, als seien die Abgaswerte nach WLTP berechnet
Münchner Autobauer gestaltete Reklame so, als seien die Abgaswerte nach WLTP berechnet
Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Umgangsrecht mit dem „gemeinsamen“ Hund - "Beziehungs-Aus": Landgericht plädiert für ein Wechselmodell wie bei Scheidungskindern
Herr A und Herr B, die früher ein Paar waren, hatten sich während ihrer Beziehung einen Labradorrüden zugelegt. Nach der Trennung blieb der Hund bei Herrn A, doch Ex-Partner B wollte sich ebenfalls um das Tier kümmern. Von A verlangte er, ihm regelmäßigen Umgang mit dem Hund zu ermöglichen, mindestens im Zwei-Wochen-Rhythmus.
Wohneigentum
Umstrittene Tagesordnung einer Eigentümerversammlung - Eigentümer forderten vom Verwalter, seine Abberufung auf die Tagesordnung zu setzen
Ein Wohnungseigentümer forderte, die Abberufung des Verwalters auf die Tagesordnung zu setzen. Doch die Einladung zur Versammlung, die der Verwalter verschickte, enthielt die geforderten Tagesordnungspunkte nicht.