Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedures „Verbrauch und Emissionen“ in der Autowerbung - Münchner Autobauer gestaltete Reklame so, als seien die Abgaswerte nach WLTP berechnet

Die Abkürzung WLTP steht für „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedures“: Das ist ein europäisches Prüfverfahren zur Bestimmung von Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen bei Kraftfahrzeugen. WLTP hat 2018 das Prüfverfahren NEFZ („Neuer Europäischer Fahrzyklus“) abgelöst, beruht auf engeren Testintervallen mit strengeren Vorgaben und bildet daher den Verbrauch besser ab als das NEFZ.

Ein Umweltverein verklagte einen Münchner Autokonzern wegen irreführender Werbung. Das Unternehmen hatte 2022 auf seiner Internetseite für eines seiner Modelle geworben. In der Rubrik „Verbrauch und Emissionen“ wurden Abgaswerte des Modells angegeben, die nach dem NEFZ berechnet, jedoch direkt neben der Abkürzung WLTP platziert waren.

Das führe die Leser der Reklame in die Irre, fand der Umweltverein: Denn die nach NEFZ berechneten Abgaswerte lägen regelmäßig niedriger als diejenigen, die gemäß der WLTP-Methode bestimmt worden seien. So beschönige man die Emissionen: Der Konzern müsse offiziell erklären, diesen Werbetrick künftig zu unterlassen. Das Landgericht München I gab dem Verein Recht: Die Werbung sei irreführend und unzulässig (1 HK O 4969/22).

Vor allem Verbraucher, die wüssten, dass es sich bei der Abkürzung WLTP um eine strengere Prüfmethode handle, könnten angesichts der Gestaltung der Webseite auf den Irrtum verfallen, die angegebenen Werte seien nach dem WLTP-Verfahren berechnet worden, erklärte das Landgericht. Die Abkürzung sei zwar verlinkt mit einer anderen Seite, auf der die WLTP-Werte ständen. Das sei aber nicht klar zu erkennen. Verbraucher merkten das höchstens zufällig, wenn sie mit der Maus über das Zeichen WLTP wischten.

Obendrein müssten sie aus den verlinkten Angaben erschließen, dass die auf der vorherigen Internetseite angegebenen Werte NEFZ-Werte seien – obwohl dort keinerlei Erklärung dazu stehe. Nirgends werde dem interessierten Kunden klar mitgeteilt, dass die zuerst genannten Werte nach NEFZ berechnet wurden. Die Gefahr, dass eine falsche Vorstellung über Verbrauch und Abgaswerte die Kunden beeinflusse, sei hier eindeutig zu bejahen, betonte das Landgericht. 

Seit dem „Dieselskandal“, der manipulierte Abgaswerte im Prüfverfahren NEFZ betraf, werde das Thema in der Öffentlichkeit viel diskutiert. Nicht nur die Automobil-Fachpresse habe es aufgegriffen, sondern mehr oder weniger alle Medien. Verbrauch und Abgaswerte seien beim Kauf ein wichtiges Kriterium. Viele Verbraucher bevorzugten aus Umweltgründen ein „saubereres“ Auto. Gehe der Verbraucher irrtümlich von besseren Werten aus, treffe er seine Entscheidung auf Basis falscher Angaben. (Das Unternehmen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)

Quelle: onlineurteile.de

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen
IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

Beitrag lesen