Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Maklerrecht aktuell Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Am 23. Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BGBl 2020/I, 1245) in Kraft. Unter die Neuregelung fallen Maklerverträge, die die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zum Gegenstand haben. Das BGB wird um die §§ 656a – 656d BGB ergänzt. Von der Neuregelung erfasst sind Kaufverträge über Wohnungen, Wohnungserbbaurechte, Dauerwohnrechte und Einfamilienhäuser. Ein Einfamilienhaus soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch dann vorliegen, wenn eine weitere Wohnung von untergeordneter Bedeutung vorhanden ist (z. B. Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung).

Kaufverträge über unbebaute Grundstücke fallen nicht unter die gesetzliche Neuregelung. Der Gesetzgeber führte eine neue Formvorschrift ein, die nicht nur Maklerverträge betrifft, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Zukünftig Bedarf jeder Maklervertrag der Textform. Wird gegen dieses Textformerfordernis verstoßen, ist der Maklervertrag nichtig. Das Gesetz regelt zwei Konstellationen: Zum einen die Situation bei Beauftragung eines Maklers durch beide Kaufvertragsparteien (sogenannte Doppelmakler) und zum anderen die Fallgestaltung, wenn nur eine Vertragspartei (regelmäßig der Verkäufer) den Makler beauftragt hat und sie die Maklerprovision auf den anderen Vertragsteil (regelmäßig den Käufer) abwälzen will. Beim Doppelmakler gilt der Grundsatz der Halbteilung. Beide Vertragsparteien zahlen die Maklercourtage in gleicher Höhe. Ist der Makler für eine Vertragspartei unentgeltlich tätig, muss dies zwingend auch für den anderen so sein. Hat der Makler mit nur einer Vertragspartei (regelmäßig dem Verkäufer) einen Maklervertrag, gibt es zukünftig eine Überwälzung der Maklerkosten, die die eine Vertragspartei des Kaufvertrages treffen, auf die andere. Auch insoweit gilt also der Halbteilungsgrundsatz.

Der Erstattungsanspruch wird allerdings erst fällig, wenn die Zahlung der anderen Hälfte durch den Makler nachgewiesen wird.

Beitrag veröffentlicht am
11. Januar 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen
IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

Beitrag lesen