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Grunderwerbsteuerpflicht bei Erwerb von Geschwistern

BFH, Beschl. v. 25.05.2021 – II B 87/20, NV

Bei der Schenkung eines Grundstücksanteils an einen Abkömmling unterliegt der anschließende Erwerb des Grundstückanteils durch einen anderen Abkömmling auch dann der Grunderwerbsteuer, wenn dieser in Erfüllung einer entsprechenden Auflage erfolgt. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung.

Zur Begründung führt der BFH aus, es handele sich in derartigen Fällen nicht etwa um eine bloße Abkürzung des Leistungsweges, sondern um dessen Verlängerung, denn der Schenker hätte die Zuwendung ja ebenso unmittelbar an den Zweitbeschenkten vornehmen können. Der Erwerb im Rahmen vorweggenommener Erbfolge sei auch nicht einem Grundstückserwerb zur Teilung des Nachlasses gleichzustellen, für den eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 3 Nr. 3 GrEStG in Betracht kommt.

Praxishinweis: Abgesehen von den beschriebenen steuerlichen Folgen führt eine Grundstücksschenkung mit anschließender Weitergabe auch zu einem doppelten Anfall von Notarkosten (und gegebenenfalls Grundbuchkosten).

Beitrag veröffentlicht am
14. September 2021

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