Alle Beiträge zum Stichwort: Grunderwerbsteuer
Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?
Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Erfolgt der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft, ist diese Eigentümerin des Grundstücks und damit Steuerschuldnerin. Jedoch können sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anteilseigner - als mittelbare Grundstückseigner - immer wieder ändern. Daher hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, wonach bei einer Änderung von mindestens 90 % des Gesellschafterbestands innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer anfällt. Aber wie verhält es sich, wenn man den Anteil an der Kapitalgesellschaft nicht kauft, sondern erbt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) sah sich mit dieser Fragestellung konfrontiert.
Zweimal Grunderwerbsteuer bei Share Deals? Was der BFH zur Doppelbelastung bei Signing und Closing signalisiert
Bei vielen Share Deals – also dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer grundbesitzenden GmbH – fallen Vertragsschluss (Signing) und tatsächliche Anteilsübertragung (Closing) zeitlich auseinander. Genau in dieser Konstellation drohen aktuell zwei Grunderwerbsteuer-Festsetzungen durch das Finanzamt: einmal für den Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2b GrEStG (bezogen auf die tatsächliche Anteilsverschiebung) und einmal für das Verpflichtungsgeschäft nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG (bezogen auf den Vertragsschluss).
Grunderwerbsteuerpflicht bei Erwerb von Geschwistern
Bei der Schenkung eines Grundstücksanteils an einen Abkömmling unterliegt der anschließende Erwerb des Grundstückanteils durch einen anderen Abkömmling auch dann der Grunderwerbsteuer, wenn dieser in Erfüllung einer entsprechenden Auflage erfolgt. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung.
Steuerrecht
Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz: Gesetzgeber beschränkt Möglichkeiten der Steuervermeidung
Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes sollen missbräuchliche Steuergestaltungen eingedämmt werden. Konkret sieht das Gesetz folgende Änderungen vor:
Umwandlung von Unternehmen
Einbringung: Zur Sperrfristverletzung bei Verschmelzung zum Buchwert
Die Umwandlung von Unternehmen gilt gemeinhin als äußerst komplex. Allein aus steuerlicher Sicht gilt es, die Umwandlung nach verschiedenen Facetten zu beurteilen, zum Beispiel hinsichtlich der Körperschaft-, Gewerbe-, Grunderwerb- und sogar Umsatz- und Schenkungsteuer. Doch mit der steuerrechtlichen Beurteilung der Umwandlung selbst ist es nicht getan. Zahlreiche Vorschriften im Umwandlungssteuergesetz enthalten zur Abmilderung von vermeintlichen Gestaltungsmissbräuchen Sperrfristen.
Steuerrecht
Umwandlung: Grunderwerbsteuer als Folge der Verschmelzung ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe
Umwandlungen bergen nicht nur ertragsteuerliche Risiken, dies zeigt ein aktuell veröffentlichter Fall des Finanzgerichts München (FG) recht eindrucksvoll. Dort wurden zwei Kapitalgesellschaften verschmolzen, was aus grunderwerbsteuerlicher Sicht mittelbar zu einer sogenannten Vereinigung in einer Hand führte.