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Leistungen der privaten Unfallversicherung

Welche typischen Risiken sind von der Unfallversicherung abgedeckt?

Die Unfallversicherung nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) sichert Versicherte gegen die finanziellen Folgen von Unfällen ab. Die grundlegenden Risiken, die typischerweise durch die Unfallversicherung abgedeckt werden sind:

1. Personenschäden und Invaliditätsleistung

Die Unfallversicherung leistet im Rahmen des Versicherungsvertrags bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind. Dies kann der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen beinhalten.

Bei bleibenden Beeinträchtigungen wird je nach Grad der Invalidität eine einmalige Kapitalleistung erbracht. Der Grad der Invalidität wird anhand der Gliedertaxe berechnet.

2. Todesfallleistung

Im Falle des Todes des Versicherten durch einen Unfall wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen oder einen benannten Begünstigten ausgezahlt.

3. Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Einige Verträge sehen die Zahlung von Tagegeldern vor, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus behandelt werden muss. Zusätzlich kann nach der Entlassung ein Genesungsgeld gezahlt werden.

4. Kosmetische Operationen

Viele Unfallversicherungen übernehmen auch die Kosten für notwendige kosmetische Operationen nach einem Unfall.

5. Bergungskosten

Die Kosten für Rettungs-, Such-, und Bergungsmaßnahmen nach einem Unfall werden oft bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.

6. Rehabilitation und Umbaumaßnahmen

Je nach Vertrag können auch die Kosten für Rehabilitation oder notwendige Umbaumaßnahmen an der Wohnung übernommen werden, wenn diese aufgrund von Unfallfolgen notwendig werden.

Es ist indes zu beachten, dass nicht alle Unfälle und Unfallfolgen versichert sind. Vertraglich vereinbarter Ausschlüsse können gelten für:

  • Unfälle durch Eigenverletzung oder Suizidversuch
  • Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Unfälle durch Kriegsereignisse oder Kernenergie
  • Unfälle während der Ausübung bestimmter gefährlicher Sportarten oder Hobbies

Die Details des Versicherungsschutzes und mögliche Ausschlüsse sind immer im jeweiligen Versicherungsvertrag und den AUB festgehalten. Es ist daher wichtig, diese Dokumente vor Abschluss der Unfallversicherung sorgfältig zu lesen, mit der eigenen persönlichen Situation zu vergleichen und bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Versicherer zu halten, um diese Unklarheiten vor dem Vertragsschluss aufzulösen.

Was tun nach einem Unfall?

Nach einem Unfall hat der Versicherte verschiedene Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer zu beachten. Obliegenheiten in der Unfallversicherung sind Pflichten, die der Versicherte im Versicherungsfall zu erfüllen hat, um seinen vollen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.Einige typische Obliegenheiten, die in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) festgehalten sein können und nach einem Unfall zu beachten sind, lauten:

1. unverzügliche Meldung

Der Versicherte ist verpflichtet, den Unfall unverzüglich dem Versicherer zu melden, auch wenn der Umfang der Verletzung zunächst unklar sein mag.

2. ärztliche Behandlung

Der Versicherte muss sich unverzüglich ärztlich behandeln lassen und alles unternehmen, um seine Genesung zu fördern. Außerdem muss er den Anordnungen des behandelnden Arztes folgen. Der Versicherte ist ferner verpflichtet, sich auf Wunsch des Versicherers von einem von diesem beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.

3. Nachweis der Kausalität

Der Versicherte muss den Unfallhergang und die daraus resultierenden Schäden nachvollziehbar und umfassend darlegen können.

4. Auskunftspflicht

Der Versicherte ist verpflichtet, alle für die Feststellung des Unfalls und des Umfangs der Leistungspflicht erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen. Der Versicherte muss dem Versicherer dazu alle benötigten Unterlagen, wie ärztliche Atteste, Bescheinigungen und Rechnungen, zukommen lassen.

5. Fristen

Es gibt diverse Fristen zu beachten, wie z.B. für die Meldung des Unfalls oder für die Vorlage von Attesten. Die Nichtbeachtung kann zu Leistungskürzungen oder -verweigerungen führen.

6. Mitteilung von Veränderungen

Änderungen im Gesundheitszustand oder der Invalidität sind dem Versicherer mitzuteilen.

Vorstehende Aufzählung von Obliegenheiten ist nicht abschließend, sondern beschreibt nur die häufigsten vertraglich vereinbarten Obliegenheiten im Rahmen einer privaten Unfallversicherung. Die Nichtbeachtung der konkret vereinbarten vertraglichen Obliegenheiten kann zu einer Reduzierung oder sogar zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Daher ist es essenziell, die Vertragsbedingungen genau zu kennen und sich im Versicherungsfall strikt an diese zu halten.

Wie berechnen sich die Leistungen der Unfallversicherung?

Die Leistungen der Unfallversicherung berechnen sich anhand einer Gliedertaxe und der konkret vereinbarten vertraglichen Bedingungen.

Die Gliedertaxe in der Unfallversicherung ist ein vertraglich festgelegtes Bewertungssystem, das dazu dient, den Grad der Invalidität einer versicherten Person nach einem Unfall zu bestimmen. Die jeweilige Ausgestaltung der Gliedertaxe kann je nach Versicherer und Vertrag variieren, ist jedoch in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des jeweiligen Vertrags dokumentiert.

Die Gliedertaxe legt fest, welcher Prozentsatz der Versicherungssumme für die Beeinträchtigung bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane zu zahlen ist. Dieser Prozentsatz repräsentiert den Grad der Invalidität. Zum Beispiel kann der Verlust eines Auges einem Invaliditätsgrad von 50% entsprechen.Nach einem Unfall muss der Versicherte normalerweise innerhalb einer bestimmten Frist einen Arzt aufsuchen und die Verletzung dokumentieren lassen. Auch die ärztliche Feststellung des Invaliditätsgrades muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

Der Grad der Invalidität wird mit der vereinbarten Versicherungssumme multipliziert, um die Entschädigungssumme zu berechnen:

\[ Entschädigungssumme = (Invaliditätsgrad / 100) * Versicherungssumme \]

Falls eine Progression vereinbart ist, kann dies zu einer überproportionalen Erhöhung der Entschädigungssumme führen, wenn der Invaliditätsgrad über einem bestimmten Wert liegt. Dabei wird der Invaliditätsgrad mit dem Progressionsfaktor multipliziert.

\[ Entschädigungssumme mit Progression = (Invaliditätsgrad / 100) * Versicherungssumme * Progressionsfaktor \]

Hierzu ein Beispiel:

  • Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme beträgt 100.000 €
  • der Invaliditätsgrad (z.B. nach Verlust eines Armes) beträgt 70% laut Gliedertaxe
  • der vereinbarte Progressionsfaktor beträgt 225%

Berechnung ohne Progression:

\[ 70.000 € = (70 / 100) * 100.000 € \]

Berechnung mit Progression:

\[ 157.500 € = (70 / 100) * 100.000 € * 2,25 \]

Es ist im Versicherungsfall sehr wichtig, alle Fristen und Formalitäten genau einzuhalten, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein könnte. Auch bei der Feststellung des Invaliditätsgrades und der ärztlichen Dokumentation sollten Sie sorgfältig vorgehen, um ihr Ansprüche vollumfänglich geltend machen zu können.

Der genaue Wortlaut des Vertrages zur Unfallversicherung und die dort vereinbarten Regelungen in den Versicherungsbedingungen (AUB) sind entscheidend für die Berechnung der Entschädigungssumme.

Sollte es zu Unklarheiten oder Streitigkeiten über die Feststellung des Versicherungsfalls, der Invalidität oder die Auslegung der Vertragsbedingungen kommen, können wir helfen und Ihre Ansprüche ggf. gerichtlich durchsetzen.

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