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Außergerichtliche Streitschlichtung Mediation

Was ist Mediation und warum gibt es Mediation?

Die Ausgangssituation ist die Erkenntnis, dass die Austragung von Konflikten vor staatlichen Gerichten neben einer langen Verfahrensdauer, hohen nicht kalkulierbaren Kosten eben keine Streitschlichtung im Sinne einer beiderseitigen Zufriedenheit der Beteiligten mit sich bringt. Statt einen Streit zu beheben, werden vor Gericht oft mit aller Härte persönliche und/oder Geschäftsbeziehungen nachhaltig zerstört.

Die Suche nach Alternativen führt u. a. zur Mediation und mediationsähnlichen Verfahren. Die Mediation erweitert die Sichtweise der Beteiligten, die häufig auf die Pole Anspruch und Gegenanspruch fokussiert sind. Denn Anspruch und Gegenanspruch stellen in der Regel nur einen Aspekt eines umfassenderen Sachverhaltes bzw. Konfliktes dar. Landet ein Streit vor Gericht, ist der Konflikt in der Regel derart eskaliert, dass die Parteien keine Möglichkeit mehr sehen, konstruktiv miteinander zu reden und gemeinsam eine Konfliktlösung zu erarbeiten.

Eine Aufgabe der Mediatorin / des Mediators ist es, in den Sitzungen eine Gesprächssituation zu schaffen, in der alle Beteiligten ihre Sicht der Dinge darstellen. Im letzten Schritt führt die Mediation bestenfalls dazu, dass die Beteiligten selbst eine Einigung erarbeiten, die auf die jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Als Kernsätze können festgehalten werden: Mediation ist eine Vermittlungs- und Verhandlungsmethode, die eine außergerichtliche Konfliktlösung zum Ziel hat. In der Mediation versuchen die am Konflikt Beteiligten unter Einbeziehung eines oder mehrerer neutraler Dritter, den Mediator / die Mediatoren, aktiv und eigenverantwortlich im Wege strukturierter Verhandlungen gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

Angestrebt wird in der Mediation eine an den Interessen der Konfliktparteien orientierte Problemlösung. Wesentliche Voraussetzung dafür ist die vorrangige Orientierung an den eigentlichen Interessen der Konfliktparteien. Es sind Handlungsoptionen zu erarbeiten, die möglichst weit gefasst sind, um einen Konsens zu finden, der für beide Parteien eine sog. „Win-Win-Lösung“ bedeutet.

Die Grundidee der Mediation als eine soziale Technik findet sich bereits im afrikanischen Palaver, bei dem die Konfliktparteien so lange diskutieren und verhandeln mussten, bis ein Konflikt friedlich beigelegt war. Das germanische „Thing“ ist eine historische Form der Mediation in Europa. Auch der westfälische Frieden von Münster aus dem Jahr 1648 kam aufgrund jahrelanger Verhandlung unter Einschaltung eines neutralen Vermittlers zustande.

Weitere Informationen liefert der nachstehenden Link:

Bundesverband Mediation e.V. - www.bmev.de

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Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

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Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

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Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

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