Alle Beiträge zum Stichwort: Beschlussfassung
Bauliche Veränderungen:
Form des Beschlusses sowie Pflichten und Haftung des Verwalters
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums muss mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Dabei sind auch die nicht beeinträchtigten Eigentümer stimmberechtigt. Daneben muss ggf. die Zustimmung der Eigentümer vorliegen, die über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.
Gesellschaftsrecht
Die Einberufung einer Versammlung (B.V.)
In der Satzung einer niederländischen haftungsbeschränkten Gesellschaft, der B.V., steht, wer eine Gesellschafterversammlung berufen kann. In manchen Fällen ist das nur die Geschäftsführung. Problematisch wird es, wenn die Geschäftsführung die Versammlung nicht berufen möchte. Für den Fall kann die Satzung weitere Möglichkeiten bieten.
Wirksamkeit von Beschlussfassungen und Einführung digitaler Betriebsratsarbeit
Welche Auswirkung hat es für die Betriebsvereinbarung, wenn die zugrunde liegende Beschlussfassung fehlerhaft war und was sind die wesentlichen Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung? Welche Gesetzesänderungen plant die Bundesregierung im Rahmen der Arbeitswelt 4.0?