Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz Keine Gefahr trotz Ausschluss aus der GmbH?

OLG München Urt. v. 02.12.2020 – 7 U 4305/20

Der aus einer GmbH (vorläufig) verbindlich ausgeschlossene Gesellschafter hat keinen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz. Es bestehe keine erhebliche Gefahr, dass eine geänderte Gesellschafterliste in das Handelsregister aufgenommen würde. So entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München.

Ob der Ausschluss aus einer GmbH wirksam ist, wird in der Regel in einem langwierigen gerichtlichen Verfahren geklärt. In dieser Zeit ist der ausgeschlossene Gesellschafter oft darauf angewiesen, seine Rechte im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern. Schlimmstenfalls werden von den übrigen Gesellschaftern in der Zwischenzeit Beschlüsse zum Nachteil des (vorläufig) Ausgeschlossenen gefasst, die dieser nach der erfolgten Änderung der Gesellschafterliste nicht mehr anfechten kann.

Praxishinweis:

Ungeachtet der sehr hohen Hürden der Rechtsprechung sollte angesichts der drohenden Nachteile ein Antrag auf den einstweiligen Rechtsschutz stets erwogen werden.

Alle Fachbeiträge zeigen

Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

Beitrag lesen
Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

Beitrag lesen
Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

Beitrag lesen