Alle Beiträge zum Stichwort: Beschlussfassung
Niederlande
Wer entscheidet, ob bei einem Geschäftsführer ein Interessenkonflikt vorliegt – und er die Versammlung verlassen muss? (NLD)
Nicht der Geschäftsführer selbst, so urteilte der Hoge Raad am 10. April 2026 im Getir-Fall. Diese Entscheidung obliegt seinen Kollegen oder den Aufsichtsorganen der Gesellschaft – und es liegt in deren Verantwortung, auch tatsächlich einzugreifen.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kein Zwang zu Vergleichsangeboten: BGH reformiert WEG-Praxis
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27. März 2026 eine wichtige Klarstellung für Wohnungseigentümergemeinschaften getroffen: Vor Erhaltungsmaßnahmen müssen nicht mehr automatisch mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die Eigentümer auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage entscheiden konnten. Der Beitrag zeigt, was das für WEG-Beschlüsse, Verwalter und Eigentümer künftig bedeutet.
Gesellschaftsrecht Niederlande
Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)
Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?
Unklare Sanierungsbeschlüsse der WEG sind unwirksam
Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen hinreichend bestimmt sein. Unklare Formulierungen oder Eingriffe in Sondereigentum ohne rechtliche Grundlage führen regelmäßig zur Unwirksamkeit. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Friedberg, die gleich zwei fehlerhafte Sanierungsbeschlüsse kippte.
Gesellschaftsrecht
Gesellschafterbeschluss Abberufung Geschäftsführer
Als Gesellschafter stehen Sie vor einer schwerwiegenden Entscheidung: Der Geschäftsführer Ihres Unternehmens erfüllt seine Aufgaben nicht mehr zufriedenstellend, und Sie erwägen seine Abberufung. Diese Situation ist nicht nur emotional belastend, sondern birgt auch rechtliche Fallstricke. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie bei der Abberufung eines Geschäftsführers per Gesellschafterbeschluss vorgehen sollten und welche Aspekte dabei zu beachten sind.
Gesellschaftsrecht
Virtuelle Gesellschafterversammlung der GmbH: gesetzliche Regelung erleichtert vieles, Gesellschaftsvertrag dennoch wichtig
Das GmbH-Recht sah bisher vor, dass Gesellschafter persönlich zusammenkommen müssen, um als Gesellschafterversammlung Beschlüsse fassen zu können. Diese gesetzliche Regelung wurde nun angepasst.
Gesellschaftsrecht
Neue Änderungen zur Überarbeitung des Gesellschaftsrechts der Volksrepublik China (Zweiter Beratungsentwurf)
Am 30. Dezember 2022 veröffentlichte der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses den zweiten Beratungsentwurf des revidierten Gesellschaftsrechts (der noch nicht in Kraft ist) zur Stellungnahme. Im Vergleich zum derzeit geltenden Gesellschaftsrecht enthält der Zweite Beratungsentwurf zahlreiche Änderungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung zusammengefasst.
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
MoPeG: Neues Gesellschaftsrecht 2024
Zum 01.01.2024 wird das Recht der Personengesellschaften (wie z.B. GbR, oHG, KG, PartG) im Rahmen des MoPeG umfassend modernisiert. Wenn vertragliche Abweichungen von der künftigen Rechtslage gewünscht sind, besteht dringender Handlungsbedarf. Unabhängig davon müssen sämtliche Gesellschafter einer GbR neue Anforderungen beim Erwerb registrierter Rechte (wie Immobilien) durch die Einführung des Gesellschaftsregisters beachten.
Wohnungseigentumsrecht
WEG-Recht: Dachsanierung: drei Vergleichsangebote für Auftrag
Beschließt die Gemeinschaft, eine Dachsanierung in Teilabschnitten zu je mehreren zehntausend Euro durchzuführen, sind für jeden einzelnen Abschnitt mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Dies gilt auch, wenn die Firma beauftragt werden soll, die vorherige Teilabschnitte zufriedenstellend ausgeführt hat, so das Amtsgericht (AG) Bonn.
Wohnungseigentümergemeinschaft
WEG-Recht: Eigentümergemeinschaft kann Schwimmbad und Sauna nicht per Beschluss stilllegen
Sind in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen (hier: Schwimmbad und Sauna) und die Pflicht der Gemeinschaft zu deren Erhaltung vorgesehen, widersprechen Beschlüsse über deren Stilllegung ordnungsmäßiger Verwaltung. Eine Stilllegung ist nur einstimmig möglich. So hat es das Amtsgericht (AG) Hamburg-Altona entschieden.