Alle Beiträge zum Stichwort: Bürgschaft

Privates Baurecht (Niederlande)
Wenn private Bauherrn die Zahlung der letzten 5% der Bausumme aussetzen (NL)
Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz über die Qualitätssicherung im Baugewerbe („Wet kwaliteitsborging voor het bouwen“) in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft das Recht, die Zahlung von 5 % der Bausumme auszusetzen. Dabei handelt es sich um das Recht des Bauherrn, maximal 5 % der Vertragssumme von der Schlussrate einzubehalten und diesen Betrag bei einem Notar zu hinterlegen. In der Praxis werden sich die Folgen erst jetzt bemerkbar machen, da diese Änderung für Bauverträge in Bezug auf Häuser für private Bauherren gilt, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden.

Mithaftung für Kredit
Kreditvertrag des Partners mit-unterschrieben
Sittenwidrig: Die Bank wusste, dass die Frau damit finanziell überfordert war

Verbrauchervertrag
Alleingesellschafter: Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt nicht für den Bürgen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.