Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mithaftung für Kredit Kreditvertrag des Partners mit-unterschrieben

Die 20-jährige Verkäuferin arbeitete in einer Bäckerei und verdiente etwa 1.300 Euro netto im Monat. Um ihrem damaligen Freund einen Gefallen zu tun, unterschrieb auch sie seinen Kreditvertrag mit einer Bank. Er wolle ein Auto kaufen, hatte er ihr erklärt. Tatsächlich wollte der Freund mit dem Geld aber vor allem alte Kredite "umschichten": Der Darlehensvertrag lautete auf rund 90.000 Euro, wofür er monatlich eine Rate von ca. 1.000 Euro zu zahlen hatte.

Zwei Jahre später war der Mann dazu nicht mehr in der Lage. Deshalb kündigte die Bank den Kreditvertrag. Da er den restlichen Betrag von 50.000 Euro erst recht nicht zurückzahlen konnte, verklagte die Bank seine (mittlerweile Ex-) Freundin auf Zahlung. Das Landgericht Osnabrück gab der Bank sogar Recht. Doch das Oberlandesgericht Oldenburg bewahrte die Verkäuferin vor dem Ruin (8 U 172/22).

Die Frau habe nicht selbst Kredit aufgenommen, sondern nur eine Mithaftung übernommen. Derartige Konstellationen seien zwar rechtlich möglich. Im konkreten Fall sei aber der krass einseitig belastende Vertrag nichtig: Er sei sittenwidrig, weil er die Frau offensichtlich finanziell überforderte. Sie müsse daher trotz ihrer Unterschrift nicht für die hohen Schulden ihres ehemaligen Partners haften.

Der Bankmitarbeiter habe beim Vertragsschluss gewusst, wie sehr die junge Frau an ihrem Freund hing und wie viel sie verdiente, genauer gesagt: wie wenig. Dass sie sich mit dem Kreditvertrag dem Freund zuliebe total übernommen habe, sei klar gewesen. Es widerspreche dem Anstandsgefühl, wenn Banken so eine Situation ausnutzten. Noch dazu habe die Verkäuferin nicht einmal geahnt, wie prekär ihre Unterschrift war: Denn sie habe geglaubt, es gehe nur um 7.500 Euro für ein Auto.

Quelle: onlineurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
15. August 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen