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Alle Beiträge zum Stichwort: Darlegung

Mietrecht

Härteklausel bei der Eigenbedarfskündigung

Berliner Mieter bewarben sich 244 Mal erfolglos um eine Ersatzwohnung

09.08.2024
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Überstundenvergütung

Darlegungs- und Beweislast: Arbeitgeber müssen nur angeordnete oder gebilligte Überstunden vergüten

Egal, wer für die Erfassung der Arbeitszeit zuständig ist - an den gängigen Regelungen zur Zahlung und vor allem dem dafür notwendigen Nachweis von Überstunden hat sich in den vergangenen Monaten nichts geändert. Dies musste im folgenden Fall ein Arbeitnehmer vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) bitter lernen.

07.03.2023
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Baurecht

Schadenersatzansprüche bei Bauverzug

Bei Bauverzögerungen weisen die Bauunternehmer und Bauträger die Verantwortung regelmäßig von sich und begründen die Verzögerungen mit den Coronamaßnahmen oder Materiallieferengpässen wegen des Krieges in der Ukraine. Doch reicht das, um sich einer Haftung für Verzögerungsschäden zu entziehen?

07.03.2023
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Arbeitsrecht

Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. So sieht es das Bundesarbeitsgericht (BAG). 

13.01.2022
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Schadensersatzrecht aktuell

Es genügt, nur die Symptome eines Mangels zu beschreiben

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 04.11.2020 (Az. VII ZR 261/18) erneut seine ständige Rechtsprechung zur sogenannten Symptomtheorie bestätigt. Der Besteller ist nicht gehalten, die Mangelursachen im Einzelnen zu bezeichnen.

29.06.2021
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Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB)

Kindesunterhalt 1

Grundsätzlich ist der Elternteil, der das Kind nicht betreut, zum Barunterhalt verpflichtet. Auf der anderen Seite gilt, dass ein Unterhaltsanspruch eine Bedürftigkeit voraussetzt (§ 1602 Abs. 1 BGB), so dass nur derjenige Unterhalt fordern kann, der nicht in der Lage ist, seinen Bedarf aus eigenen Mitteln zu decken.

25.05.2021
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