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Baurecht Schadenersatzansprüche bei Bauverzug

Ob der Bau eines Einfamilienhauses, Mehrfamilienhauses oder eines Geschäftsgebäudes – viele Bauherren und Käufer haben das Problem, dass die Immobilie durch den Bauunternehmer oder Bauträger nicht wie geplant fertiggestellt wird. Solche Bauverzögerungen führen regelmäßig dazu, dass den Betroffenen erhebliche Mehrkosten für den Umzug und die Anmietung einer Ersatzwohnung, Einlagerungskosten für das Mobiliar oder durch Bereitstellungszinsen entstehen. Außerdem entsteht den Betroffenen für den Verzugszeitraum ein Schaden durch den Nutzungsausfall der neuen Immobilie.

Die Bauunternehmer und Bauträger weisen die Verantwortung regelmäßig von sich und begründen die Verzögerungen mit den Coronamaßnahmen oder Materiallieferengpässen wegen des Krieges in der Ukraine. Der pauschale Hinweis auf Corona oder den Ukrainekrieg führt jedoch nicht automatisch dazu, dass der Bauunternehmer oder Bauträger die Verzögerung nicht vertreten muss, vielmehr muss er dies auch beweisen, was sich oft sehr schwierig gestaltet und Betroffene in aller Regel hierdurch gute Chancen haben, ihre Ansprüche auf Schadenersatz wegen Bauverzögerung durchzusetzen.

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Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

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nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

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