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Baurecht Schadenersatzansprüche bei Bauverzug

Ob der Bau eines Einfamilienhauses, Mehrfamilienhauses oder eines Geschäftsgebäudes – viele Bauherren und Käufer haben das Problem, dass die Immobilie durch den Bauunternehmer oder Bauträger nicht wie geplant fertiggestellt wird. Solche Bauverzögerungen führen regelmäßig dazu, dass den Betroffenen erhebliche Mehrkosten für den Umzug und die Anmietung einer Ersatzwohnung, Einlagerungskosten für das Mobiliar oder durch Bereitstellungszinsen entstehen. Außerdem entsteht den Betroffenen für den Verzugszeitraum ein Schaden durch den Nutzungsausfall der neuen Immobilie.

Die Bauunternehmer und Bauträger weisen die Verantwortung regelmäßig von sich und begründen die Verzögerungen mit den Coronamaßnahmen oder Materiallieferengpässen wegen des Krieges in der Ukraine. Der pauschale Hinweis auf Corona oder den Ukrainekrieg führt jedoch nicht automatisch dazu, dass der Bauunternehmer oder Bauträger die Verzögerung nicht vertreten muss, vielmehr muss er dies auch beweisen, was sich oft sehr schwierig gestaltet und Betroffene in aller Regel hierdurch gute Chancen haben, ihre Ansprüche auf Schadenersatz wegen Bauverzögerung durchzusetzen.

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Kauf-Shop-Verbraucher
Handelsrecht
10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

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Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

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Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

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