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Baurecht Schadenersatzansprüche bei Bauverzug

Ob der Bau eines Einfamilienhauses, Mehrfamilienhauses oder eines Geschäftsgebäudes – viele Bauherren und Käufer haben das Problem, dass die Immobilie durch den Bauunternehmer oder Bauträger nicht wie geplant fertiggestellt wird. Solche Bauverzögerungen führen regelmäßig dazu, dass den Betroffenen erhebliche Mehrkosten für den Umzug und die Anmietung einer Ersatzwohnung, Einlagerungskosten für das Mobiliar oder durch Bereitstellungszinsen entstehen. Außerdem entsteht den Betroffenen für den Verzugszeitraum ein Schaden durch den Nutzungsausfall der neuen Immobilie.

Die Bauunternehmer und Bauträger weisen die Verantwortung regelmäßig von sich und begründen die Verzögerungen mit den Coronamaßnahmen oder Materiallieferengpässen wegen des Krieges in der Ukraine. Der pauschale Hinweis auf Corona oder den Ukrainekrieg führt jedoch nicht automatisch dazu, dass der Bauunternehmer oder Bauträger die Verzögerung nicht vertreten muss, vielmehr muss er dies auch beweisen, was sich oft sehr schwierig gestaltet und Betroffene in aller Regel hierdurch gute Chancen haben, ihre Ansprüche auf Schadenersatz wegen Bauverzögerung durchzusetzen.

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Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

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Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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