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Baurecht Schadenersatzansprüche bei Bauverzug

Ob der Bau eines Einfamilienhauses, Mehrfamilienhauses oder eines Geschäftsgebäudes – viele Bauherren und Käufer haben das Problem, dass die Immobilie durch den Bauunternehmer oder Bauträger nicht wie geplant fertiggestellt wird. Solche Bauverzögerungen führen regelmäßig dazu, dass den Betroffenen erhebliche Mehrkosten für den Umzug und die Anmietung einer Ersatzwohnung, Einlagerungskosten für das Mobiliar oder durch Bereitstellungszinsen entstehen. Außerdem entsteht den Betroffenen für den Verzugszeitraum ein Schaden durch den Nutzungsausfall der neuen Immobilie.

Die Bauunternehmer und Bauträger weisen die Verantwortung regelmäßig von sich und begründen die Verzögerungen mit den Coronamaßnahmen oder Materiallieferengpässen wegen des Krieges in der Ukraine. Der pauschale Hinweis auf Corona oder den Ukrainekrieg führt jedoch nicht automatisch dazu, dass der Bauunternehmer oder Bauträger die Verzögerung nicht vertreten muss, vielmehr muss er dies auch beweisen, was sich oft sehr schwierig gestaltet und Betroffene in aller Regel hierdurch gute Chancen haben, ihre Ansprüche auf Schadenersatz wegen Bauverzögerung durchzusetzen.

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18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

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08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

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Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

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