Alle Beiträge zum Stichwort: Darlegungs- und Beweislast
Arbeitsrecht
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. So sieht es das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Pflichtverletzung des Pflegeheims
Beweislast bei Schadensfall im Pflegeheim
Kommt der Bewohner eines Pflegeheims zu Schaden, muss der Pflegeheimträger unter Umständen beweisen, dass dem Ereignis keine Pflichtverletzung des Pflegeheims zu Grunde lag. Eine solche Beweislastumkehr setzt aber nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, dass der Bewohner im Zeitpunkt des Schadensfalls der Obhut einer Pflegekraft im Rahmen einer konkreten Pflege- oder Betreuungsmaßnahme anvertraut war.
Kaufrecht
UN-Kaufrechtsabkommen: Wer trägt das Transportrisiko?
Bereits in 2015 hat das oberste niederländische Gericht, der Hoge Raad, ein Urteil zu der Frage erlassen, wer das Transportrisiko trägt, wenn transportierte Tomaten während des Transports verderben. Im März 2021 hat das Landgericht Rechtbank Den Haag diese Frage auch beantworten müssen, und wieder ging es um Tomaten.
Tierhalterhaftpflichtversicherungen
Tierhalterhaftpflicht: Versicherung muss vereinbarten Risikoausschluss beweisen
Tierhalterhaftpflichtversicherungen können wirksam ihre Deckungspflicht für Ansprüche ausschließen, bei denen der Schaden durch „bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen“ verursacht wurde. Dies muss aber die Versicherung nachweisen. So hat es jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. entschieden.
Mobbing durch Arbeitgeber
Beweispflicht: Entschädigungsanspruch bei Mobbing
Ein Anspruch auf eine „billige Entschädigung in Geld“ wegen einer Gesundheitsbeschädigung aufgrund von Mobbing setzt voraus, dass der betroffene Arbeitnehmer konkret darlegt, wann welcher Arzt welche Erkrankung bei ihm diagnostiziert haben will. Allein der Umstand, dass sich der Kläger in ärztlicher Behandlung befindet, genügt nicht. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden.