Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Pflichtverletzung des Pflegeheims Beweislast bei Schadensfall im Pflegeheim

BGH, Urt. v. 14.01.2021 – III ZR 168/19

Kommt der Bewohner eines Pflegeheims zu Schaden, muss der Pflegeheimträger unter Umständen beweisen, dass dem Ereignis keine Pflichtverletzung des Pflegeheims zu Grunde lag. Eine solche Beweislastumkehr setzt aber nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, dass der Bewohner im Zeitpunkt des Schadensfalls der Obhut einer Pflegekraft im Rahmen einer konkreten Pflege- oder Betreuungsmaßnahme anvertraut war.

Erforderlich sei das Vorliegen einer konkreten Gefahrensituation, die gesteigerte Obhutspflichten auslöst und deren Beherrschung einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut ist. Es genüge nicht, dass sich ein Schaden in den Räumen beziehungsweise im Bereich des Pflegeheims ereignet hat.

Praxishinweis:

Der Umfang der Sorgfaltspflicht von Pflegeheimen gegenüber ihren Bewohnern bleibt nach dem BGH anhand des Einzelfalls zu bewerten. Das Spannungsfeld liegt zwischen dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohner einerseits und der Achtung ihrer Menschenwürde und Freiheitsrechte andererseits. Maßstab für die einzuhaltende Sorgfalt und die eventuell zu treffenden Sicherungsvorkehrungen ist eine ex-ante-Betrachtung, die sich losgelöst von den abstrakt denkbaren Sicherheitsrisiken an der konkreten Pflegesituation zu orientieren hat.

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht, Rechtsfragen der Corona-Pandemie, COVID-19, Staatsrecht
14.10.2025

Corona-Soforthilfen im Rückspiegel – Wo steht Deutschland heute?

Im September 2024 endete die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen. Gut ein Jahr danach ist es Zeit Bilanz zu ziehen.

Beitrag lesen
Erbrecht, Mediation
07.10.2025

Erbmediation: Streit ums Erbe einvernehmlich lösen

Kommt es zum Erbfall, sind die Herausforderungen selten nur rechtlicher Natur. Oft treten zwischen Angehörigen Spannungen auf, die weit über die eigentlichen Vermögensfragen hinausreichen. Unerklärte Erwartungen, Rivalitäten oder Unsicherheiten in Erbengemeinschaften können schnell zu ernsthaften Konflikten führen.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen