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Bankrecht Keine Gleichsetzung von Sparbuchvorlage und Ausschließungsbeschluss

BGH, Urt. v. 18.01.2022 – XI ZR 380/20

Ist dem Inhaber eines Sparbuchs die Originalurkunde abhandengekommen und wurde diese im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt, kann durch Vorlage des Ausschließungsbeschlusses die Vorlage des Sparbuchs im Original ersetzt werden. Damit ist es dem Berechtigten möglich, die Auszahlung des Sparbuchs geltend zu machen trotz Verlust der Originalurkunde. Ein Ausschließungsbeschluss kann jedoch nicht mit der Vorlage eines Sparbuchs gleichgesetzt werden bei der Beweislastverteilung in einem Rechtsstreit über die Auszahlung des Sparguthabens. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Ist zwischen der Bank und dem Inhaber eines Sparbuchs streitig, ob dessen Sparguthaben zwischenzeitlich ausgezahlt worden ist, trägt grundsätzlich die Bank die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs, da der Anspruchsteller ein nicht entwertetes Sparbuch in den Händen hält. Etwas anderes muss gelten, wenn lediglich ein Ausschließungsbeschluss vorgelegt wird. Die Vorlage einer solchen Kraftloserklärung ist laut BGH vielmehr ein Indiz für eine infolge der Auszahlung des Sparguthabens erfolgte Entwertung oder Vernichtung des Sparbuchs.

Praxishinweis:

Trotz der Indizwirkung der Kraftloserklärung obliegt es auch im Fall des Sparbuchverlusts weiterhin der Bank, die Auszahlung an eine legitimierte Person mithilfe weiterer Indizien zu beweisen.

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Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
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Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
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Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig (NLD)

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

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