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Kündigungsschutz
Rechtzeitiger Zugang des Kündigungsschreibens
Einer angestellt arbeitenden Zahnärztin wurde gekündigt. Vereinbart war eine vierteljährliche Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber beendete das Arbeitsverhältnis mit einem Kündigungsschreiben vom 28.9.2021 zum Jahresende und gab das Schreiben bei der Deutschen Post AG als Einwurf-Einschreiben auf. Laut Auslieferungsbeleg wurde der Brief am 30.9.2021 im Briefkasten der Zahnärztin eingeworfen. Die Angestellte bestritt jedoch den Zugang des Schreibens an diesem Tag und verlangte Weiterbeschäftigung bis 31.3.2022.
Eine Hinterlegungsanzeige "unter der Tackn" reicht nicht!
Bekanntlich sind Rückscheinbriefe dem Adressaten persönlich zuzustellen. Ist dies nicht möglich, hat der Zusteller eine Hinterlegungsanzeige zurückzulassen. In einer jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (18.02.2020, RA 2019/03/0156; www.ris.bka.gv.at/vwgh) wurde zur Hinterlegungsanzeige eine maßgebliche Entscheidung getroffen.
Vereinbarte Lieferfrist
Ein verspäteter Brief kann auch für die Post teuer werden
Stellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, kann sie für den aus der verspäteten Zustellung entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein.