Alle Beiträge zum Stichwort: Schadensregulierung
Verkehrsrecht
Zwischen Opferschutz und Willkürlichkeitsgrenze
Kann ein Versicherungsnehmer seiner eigenen Kfz-Versicherung ein Regulierungsverbot erteilen und der (vermeintlich) Geschädigte hat das Nachsehen?
Versicherungsrecht
Wasserschäden im Keller: Versicherungsdeckung
Wasser im Keller kann für Hauseigentümer:innen zu einer echten Herausforderung werden, insbesondere wenn es um die Frage geht, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. In Deutschland ist die Versicherungsdeckung für Wasserschäden im Keller eine wichtige Angelegenheit, die oft Fragen aufwirft.
Halterhaftung
Elektroroller-Batterie explodiert in der Werkstatt
Keine Haftung des Kfz-Halters, wenn der Brand nicht beim Betrieb des Rollers entstand
Schadensersatz
Tucholsky und das OLG
Wer haftet, wenn mein Nachbar auf meinem Grundstück stürzt? Dies erfahren Sie im nachfolgenden Artikel
Verkehrsrecht
Dooring-Unfälle und die Haftung der Unfallbeteiligten
Im folgenden Artikel erfahren Sie was unter einem sog. Dooring - Unfall zu verstehen ist und wie man einen solchen rechtlich einordnet.
BGH-Rechtsprechung
Brand eines Gebäudes an der gemeinsamen Giebelmauer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Wird ein Grundstück so geteilt, dass eine Giebelmauer, an die von beiden Seiten angebaut ist, auf der neuen Grundstücksgrenze steht, wird die Mauer hierdurch im Zweifel eine sog. gemeinschaftliche Grenzeinrichtung. Das hat Folgen, z. B. wenn es, wie im Fall des BGH, zu einem Brand eines an eine Nachbarwand angebauten Gebäudes kommt.
Urteil des Bundesgerichtshofs zu Schönheitsreparaturen
Salomonisches aus Karlsruhe
Zu Schönheitsreparaturen in Wohnungen gab es in den vergangenen zwei Jahrzehnten bereits eine Unzahl von Gerichtsentscheidungen, auch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Gleichwohl gibt es immer noch Konstellationen, welche noch nicht entschieden wurden. So auch in diesem Fall:
Ein Dauerbrenner:
Die Pflicht der Opfer
Die Schadenminderungspflicht führt bei der Regulierung eines Unfalls immer wieder zu Überraschungen: Geschädigte sind gehalten, den Schaden möglichst klein zu halten. Wer das ignoriert, kann erhebliche Nachteile erleiden.