Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Verkehrsrecht Dooring-Unfälle und die Haftung der Unfallbeteiligten

Kürzlich wurde vor dem LG Köln ein – in der Presse viel zitiertes - Urteil in einem sogenannten „Dooring“- Unfall erstritten. 

Sie fragen sich nun vielleicht: „Was für ein Unfall? Dooring? Noch nie gehört.“

Dooring

Unter der Begrifflichkeit „Dooring“-Unfall versteht man einen Verkehrsunfall, bei welchem ein Radfahrender von einer geöffneten Fahrzeugtür erfasst wird. Auch im Duden kommt der Begriff vor und wird dort als Behinderung oder auch Verletzung einer Person durch das Öffnen einer Autotür von innen beschrieben.

Als Autofahrer hat man beim Aussteigen als auch beim Einsteigen erhöhte Sorgfaltspflichten zu beachten. Dies ist in § 14 StVO geregelt, in welchem es heißt: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.“

Aber auch der Radfahrer muss, wenn er an geparkten Fahrzeugen vorbeifährt, einen Sicherheitsabstand einhalten. Tut er dies nicht oder zumindest nicht im ausreichenden Maße, so kann diesen eine Mithaftung treffen. Welcher Sicherheitsabstand genau – von Seiten des Radfahrers – einzuhalten ist, ist gesetzlich nicht festgelegt. Jedenfalls muss dieser ausreichend sein. Welcher Abstand ausreichend ist, ist unterschiedlich.

Das Urteil des LG Köln

Der Kläger fuhr mit seinem Rennrad an einem geparkten Fahrzeug vorbei. Der Unfallgegner öffnete seine Fahrertür und der Kläger kam dabei zu Fall. Er erlitt u.a. eine schwere Schulterverletzung.

Die Gegenseite nahm ein Mitverschulden des geschädigten Radfahrers in Höhe von 25 % an und regulierte Ansprüche daher nur im Rahmen einer Haftungsquote von 75 %.

Hiergegen wandte sich der Geschädigte an das Landgericht Köln und verlangte die restlichen 25 % und begehrte die Anerkennung der Haftung auch für etwaige weitere Schäden aus dem Unfallgeschehen in Höhe von 100%.

Das Landgericht Köln lehnte mit Urteil vom 03.08.2022, Az.: 5 O 372/20 eine Mithaftung des Klägers ab. Das Gericht folgte dabei der Argumentation des Klägers, dass der sogenannte Beweis des ersten Anscheins dafür spreche, dass der Autofahrer das Unfallgeschehen allein verursacht und allein verschuldet habe, da sich das Unfallgeschehen im engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Öffnen der Fahrertür ereignet habe. Der Autofahrer habe sich an seine erhöhten Sorgfaltspflichten aus § 14 Abs. 1 StVO zu halten. Der Einwand der Gegenseite, den Geschädigten treffe ein Mitverschulden, wurde von Seiten des Gerichts – zurecht – zurückgewiesen. Grundsätzlich habe der Radfahrer zwar einen Seitenabstand so zu wählen, dass ein geringes Öffnen der Tür möglich sei. Dies sei von dem Kläger beachtet worden. Er habe nicht mit der groben Unachtsamkeit des Unfallgegners rechnen müssen.

Die Beklagten haften daher allein für das Unfallgeschehen und der Radfahrer erhält vollen Schadensersatz.

Fazit

Bei den „Dooring“- Unfällen handelt es sich meist um Einzelfallentscheidungen, die häufig ohne die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens (zur Feststellung des Winkels der geöffneten Tür und des Sicherheitsabstands des Radfahrers) nicht entschieden werden können.

Als Autofahrer sollten Sie daher sich vor dem Öffnen der Tür bereits den Verkehr beobachten und sicherstellen, dass ein gefahrloses Öffnen der Fahrertür möglich ist, um solche Unfälle zu vermeiden. Als Radfahrer sollten Sie indes einen angemessenen Seitenabstand wählen, welcher gewährleistet, dass Sie die Möglichkeit haben rechtzeitig zu reagieren und nicht bereits mit einer lediglich leicht geöffneten Tür kollidieren.

Sowohl Autofahrern als auch als Radfahrern wünschen wir eine gute und vor allem unfallfreie Fahrt.

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
23.10.2026

Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit – ein Lehrstück aus der anwaltlichen Praxis

Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit führt nicht automatisch zu einem Vergütungsanspruch. Anhand eines anonymisierten Falls aus der anwaltlichen Praxis zeigt der Beitrag, welche Voraussetzungen § 37 Abs. 3 BetrVG stellt und warum der Freizeitausgleich grundsätzlich Vorrang hat.

Beitrag lesen
Medizinrecht
23.10.2026

Konkurrentenstreit um Arztsitze: Wann erledigt sich das Auswahlverfahren von selbst – und welche strategischen Chancen eröffnet das?

Der Wettbewerb um Arztsitze oder Anstellungsgenehmigungen beschäftigt viele Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). In einem vor dem Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob die Vergabe einer Anstellungsgenehmigung automatisch »verpufft«, wenn bestimmte Ereignisse – wie z.B. ein Verzicht auf die Zulassung des ursprünglich Begünstigten oder die Umwandlung der genehmigten Anstellung in eine Zulassung des angestellten Arztes – während des laufenden Rechtsstreits eintreten. Das BSG hat mit Urteil vom 11.12.2024 klargestellt, dass sich in solchen Fällen nicht nur die einzelne Genehmigung, sondern das gesamte Auswahlverfahren erledigt. Mit Urteil vom 26.3.2025 hat der 6. Senat diese Grundsätze inzwischen ausdrücklich bestätigt und für die Frage nutzbar gemacht, unter welchen Voraussetzungen eine Anstellungsgenehmigung überhaupt erteilt werden darf. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die rechtlichen Zusammenhänge sowie die praktischen Konsequenzen für Ärztinnen, Ärzte und MVZ-Betreiber, die sich an Zulassungsverfahren beteiligen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
22.10.2026

Netzanschluss zuerst – Netzanschlussbedingungen, Fristen und technische sowie vertragliche Absicherung (PL)

Der Zugang zum Stromnetz entscheidet zunehmend darüber, ob ein Windenergieprojekt in Polen realisiert und finanziert werden kann. Die neuen Vorschriften ändern die Bedingungen für den Netzanschluss: Sie führen zusätzliche Gebühren, Sicherheitsleistungen und kürzere Fristen ein, eröffnen zugleich aber neue flexible Anschlussmodelle. Wir erläutern, was diese Änderungen für Investoren bedeuten und welche Risiken bereits bei der Projektplanung berücksichtigt werden sollten.

Beitrag lesen