Alle Beiträge zum Stichwort: Scheinselbständigkeit
Niederlande
Niederländisches Parlament stimmt der Rechtsvermutung für Selbstständige zu: ein wichtiger Schritt, doch echte Klarheit steht noch aus
Die Debatte über Selbstständige und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die Politik in Den Haag, Auftraggeber und Arbeitnehmer mittlerweile schon seit Jahren. In dieser Zeit sind zahlreiche Berichte erschienen, verschiedene Regierungen haben neue Gesetze angekündigt, und die Rechtsprechung hat wichtige Leitlinien für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Dennoch herrscht in der Praxis nach wie vor große Unsicherheit darüber, wann von einer selbstständigen Tätigkeit und wann von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann. Mit der Zustimmung der Eerste Kamer zum Gesetz zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis wurde ein weiterer Schritt getan.
Scheinselbstständigkeit: Der schmale Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung
Die vielfältigen Möglichkeiten, wie eine Geschäftsbeziehung im Detail ausgestaltet werden kann, machen eine eindeutige Einordnung in „Beschäftigung“ oder „Selbstständigkeit“ in der Praxis oft schwierig. Dabei sollte zur Vermeidung zuschlagsbehafteter Nachzahlungen von Sozialabgaben rechtzeitig eine vorsichtige und doch treffsichere Einstufung erfolgen.
Arbeitsrecht Niederlande
Die Zukunft des Arbeitsmarktes (NLD)
Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, hat das niederländische Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (Ministerium für Arbeit und Soziales) kürzlich seine Pläne für die Zukunft des Arbeitsmarktes bekannt gegeben. Dieses Thema ist seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Im Folgenden erläutern wir einige der wichtigsten Punkte der Pläne des Ministeriums.
Vereinbarung über Pflegeleistungen mit einer GmbH
Dienstleistungsvertrag mit Kapitalgesellschaft: Keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Ein Krankenhaus hatte Dienstleistungsvereinbarungen über Pflegeleistungen mit einer GmbH geschlossen, deren Geschäftszweck die Erbringung stationärer und ambulanter Krankenpflege war. Die insoweit übertragenen Pflegeleistungen hatte der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH erbracht. Damit sei nach Ansicht des Landessozialgericht (LSG) Hessen aber kein sozialversicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Krankenhaus und dem Geschäftsführer entstanden.