Alle Beiträge zum Stichwort: Unterhaltsverpflichtung
Familienrecht Schweiz
Familienrechtliche Begrifflichkeiten und ihre Verwendung (CH)
Begrifflichkeiten aus dem Juristenjargon werden oft nicht im richtigen Zusammenhang verwendet. Der Artikel beleuchtet die gängigsten familienrechtlichen Begriffe und räumt mit Fehlvorstellungen auf.
Familienrecht Schweiz
Drei Scheidungsmythen auf den Zahn gefühlt (CH)
"Weigert sich ein Ehegatte, kann man sich nicht scheiden lassen" | "Die Obhut über die Kinder wird stets der Mutter zugeteilt" | "Eine Scheidung kostet buchstäblich das halbe Vermögen" | Der vorliegende Artikel räumt mit drei gängigen Trennungs- und Scheidungsmythen auf.
Familienrecht
Unterhaltsverpflichtung: Höhe des Kindesunterhalts und mietfreies Wohnen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt klargestellt: Das mietfreie Wohnen beeinflusst nicht die Höhe des Kindesunterhalts.
Ausländische Angehörige
Außergewöhnliche Belastungen: Unterhalt an geduldete Angehörige ist nicht absetzbar
Wer seinen ausländischen Angehörigen die Einreise nach Deutschland ermöglichen will, kann sich nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz gegenüber der Ausländerbehörde verpflichten, hierzulande für den Lebensunterhalt der Angehörigen aufzukommen. Entsprechende Unterhaltszahlungen sind nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch unter bestimmten Bedingungen nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB)
Kindesunterhalt 1
Grundsätzlich ist der Elternteil, der das Kind nicht betreut, zum Barunterhalt verpflichtet. Auf der anderen Seite gilt, dass ein Unterhaltsanspruch eine Bedürftigkeit voraussetzt (§ 1602 Abs. 1 BGB), so dass nur derjenige Unterhalt fordern kann, der nicht in der Lage ist, seinen Bedarf aus eigenen Mitteln zu decken.
BGH Urteil vom 29.06.2011, XII ZR 127/09
Kindesunterhalt 2
Gibt es eine Altershöchstgrenze für Unterhaltszahlungen oder kommt es lediglich auf den Ausbildungsgang an?
Kindesunterhalt
Vereinfachtes Verfahren: Wer zu spät kommt, muss Unterhalt zahlen
Der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, kann im sog. vereinfachten Verfahren festgesetzt werden. Dort sollen Unterhaltsfragen möglichst schnell geklärt werden. Doch der Antragsgegner kann in diesem Verfahren bestimmte Einwendungen geltend machen, zum Beispiel gegen die Zulässigkeit des Verfahrens. Wie so oft, liegen hier aber die Tücken im Detail verborgen.