Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Ausländische Angehörige Außergewöhnliche Belastungen: Unterhalt an geduldete Angehörige ist nicht absetzbar

Wer seinen ausländischen Angehörigen die Einreise nach Deutschland ermöglich will, kann sich nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz gegenüber der Ausländerbehörde verpflichten, hierzulande für den Lebensunterhalt der Angehörigen aufzukommen. Entsprechende Unterhaltszahlungen sind nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn die unterstützten Angehörigen in Deutschland lediglich geduldet und nicht unterhaltsberechtigt sind.

Im zugrundeliegenden Fall hatten in Deutschland lebende Eheleute 2014 eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgegeben, damit die Schwester der Ehefrau samt Schwager und Nichte aus der Ukraine nach Deutschland einreisen durfte (mit einem Schengen-Visum). Später erhielten sie den Aufenthaltsstatus „Aussetzung der Abschiebung“, was eine Duldung bedeutete. Die anfallenden Unterhaltsleistungen in Höhe von 15.827 € machten die Eheleute als außergewöhnliche Belastung in ihrer Einkommensteuererklärung geltend.

Der BFH lehnte einen steuerlichen Abzug ab und verwies darauf, dass Unterhaltszahlungen nach dem Einkommensteuergesetz nur absetzbar seien, wenn sie an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen flössen, also Verwandte in gerader Linie wie Kinder, Enkel und Eltern. Ein solches Verwandtschaftsverhältnis lag im zugrundeliegenden Fall nicht vor. Eine gesetzliche Unterhaltsberechtigung ließ sich auch nicht aus der abgegebenen Verpflichtungserklärung ableiten, denn durch diese wurde lediglich ein öffentlich-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch der Ausländerbehörde begründet und kein Anspruch des Ausländers gegenüber „seinem“ Verpflichteten.

Hinweis:

Nach einer Weisung der Finanzverwaltung können Unterhaltszahlungen zwar auch bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung - wie im Urteilsfall - abgesetzt werden, hierfür wird aber vorausgesetzt, dass die unterstützten Personen in Deutschland eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis haben. Dies war vorliegend aber nicht der Fall.

Alle Fachbeiträge zeigen

Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht
20.10.2025

Urteil des EuGH: der Begriff „Unternehmen“ und die Folgen für die Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzverstößen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-383/23 Hinweise dazu gegeben, wie die Höhe von Geldbußen bei Verstößen gegen die niederländische Algemene Verordening Gegevensbescherming (kurz: AVG, Äquivalent zur DSGVO) zu bemessen ist, und (einige) Faktoren für deren Berechnung näher erläutert.

Beitrag lesen