Alle Beiträge zum Stichwort: Versammlung
Gesellschaftsrecht
Gesellschafterbeschluss Abberufung Geschäftsführer
Als Gesellschafter stehen Sie vor einer schwerwiegenden Entscheidung: Der Geschäftsführer Ihres Unternehmens erfüllt seine Aufgaben nicht mehr zufriedenstellend, und Sie erwägen seine Abberufung. Diese Situation ist nicht nur emotional belastend, sondern birgt auch rechtliche Fallstricke. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie bei der Abberufung eines Geschäftsführers per Gesellschafterbeschluss vorgehen sollten und welche Aspekte dabei zu beachten sind.
Gesellschaftsrecht
Rechte der Gesellschafter einer GmbH: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie eine besondere Stellung inne: Sie sind nicht nur Kapitalgeber, sondern auch Mitunternehmer mit weitreichenden Rechten und Einflussmöglichkeiten. Doch viele Gesellschafter sind sich der Tragweite ihrer Rechte nicht bewusst oder scheuen davor zurück, diese konsequent wahrzunehmen. Das kann fatale Folgen haben - wer seine Rechte nicht nutzt, riskiert, dass andere über seinen Kopf hinweg entscheiden.
Gesellschaftsrecht
Stimmverbote bei Kapital- und Personengesellschaften
Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.
Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
Gesellschaftsrecht
Virtuelle Gesellschafterversammlung der GmbH: gesetzliche Regelung erleichtert vieles, Gesellschaftsvertrag dennoch wichtig
Das GmbH-Recht sah bisher vor, dass Gesellschafter persönlich zusammenkommen müssen, um als Gesellschafterversammlung Beschlüsse fassen zu können. Diese gesetzliche Regelung wurde nun angepasst.
Stimmverbot in Gesellschafterversammlung
BGH stärkt die Grundsätze zum Stimmverbot in eigenen Angelegenheiten – auf die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung in Haftungssachen kommt es nicht an
Gesellschaftsrecht
Neue Änderungen zur Überarbeitung des Gesellschaftsrechts der Volksrepublik China (Zweiter Beratungsentwurf)
Am 30. Dezember 2022 veröffentlichte der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses den zweiten Beratungsentwurf des revidierten Gesellschaftsrechts (der noch nicht in Kraft ist) zur Stellungnahme. Im Vergleich zum derzeit geltenden Gesellschaftsrecht enthält der Zweite Beratungsentwurf zahlreiche Änderungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung zusammengefasst.
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
MoPeG: Neues Gesellschaftsrecht 2024
Zum 01.01.2024 wird das Recht der Personengesellschaften (wie z.B. GbR, oHG, KG, PartG) im Rahmen des MoPeG umfassend modernisiert. Wenn vertragliche Abweichungen von der künftigen Rechtslage gewünscht sind, besteht dringender Handlungsbedarf. Unabhängig davon müssen sämtliche Gesellschafter einer GbR neue Anforderungen beim Erwerb registrierter Rechte (wie Immobilien) durch die Einführung des Gesellschaftsregisters beachten.
Gesellschaftsrecht Niederlande
Virtuelle Versammlungen: Von Illusion zur Wirklichkeit? (NLD)
Grundsätzlich ist es niederländischen juristischen Personen nicht erlaubt, Versammlungen komplett virtuell abzuhalten: sehr unpraktisch, wie sich in Zeiten von COVID-19 herausstellte. Der Gesetzgeber scheint dies jetzt doch ändern zu wollen. Das bringt uns zu dem Gesetzentwurf „Wet digitale algemene vergadering“ (Gesetz über digitale Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen).
Gesellschaftsrecht Niederlande
Darf die Geschäftsführung ohne Weiteres das eigene Unternehmen verkaufen? (NLD)
Ändert sich die Identität oder der Charakter einer N.V. (einer niederländischen Aktiengesellschaft) durch einen Vorstandsbeschluss, so ist ausdrücklich die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Im Fall der B.V. (vergleichbar mit der GmbH) gibt es keine solche gesetzliche Bestimmung. Darf die Geschäftsführung der B.V. (daher) diese Handlungen ohne Weiteres vornehmen?