Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Niederlande Die Unternehmensstrukturregelung bei (wachsenden) Unternehmen (NLD)

Wenn Unternehmen wachsen, geschieht dies manchmal schrittweise, manchmal aber auch sehr schnell. Dies kann beispielsweise für Familienunternehmen, aber auch für Scale-ups gelten. Diese sind sich nicht immer der möglichen Folgen und der Anwendung der Unternehmensstrukturregelung bewusst. Wir erläutern hier, wann die Unternehmensstrukturregelung obligatorisch wird, welche Schritte der Anwendung vorausgehen und welche Folgen dies für die Unternehmensführung und -kontrolle hat.

1. Wann gilt die Unternehmensstrukturregelung

Die Unternehmensstrukturregelung ist für B.V.s (und N.V.s) gesetzlich vorgeschrieben, die in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren folgende kumulative Anforderungen erfüllen:

  • Eigenkapital ≥ €16 Millionen Euro
  • Betriebsrat gemäß WOR (Betriebsrätegesetz)
  • durchschnittlich ≥ 100 Mitarbeiter in den Niederlanden

2. Drei Jahre Anlaufphase

Erfüllt ein Unternehmen die Kriterien, muss es dies bei der Handelskammer melden. Ist das Unternehmen drei Jahre in Folge als solches registriert, wird die Strukturregelung endgültig und automatisch obligatorisch. Die Satzung muss dann angepasst werden.

Es ist daher wichtig, während dieses Zeitraums weiterhin zu überprüfen, ob die Kriterien noch gelten. Bei einer Umstrukturierung, Fusion oder Spaltung innerhalb dieses Zeitraums müssen die Auswirkungen auf die Anlaufphase rechtzeitig ermittelt werden.

3. Großer Einfluss des Aufsichtsrats

Sobald die Unternehmensstrukturregelung in Kraft tritt, gibt es wichtige Änderungen in der Unternehmensführung. Insbesondere der (obligatorische) Aufsichtsrat (Raad van Commissarissen, kurz: RvC) erhält wichtige Befugnisse.

  • Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind.
  • Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Geschäftsführer. Ein Großgesellschafter bzw. -aktionär oder Gründer, der Geschäftsführer ist, befindet sich damit in einer anderen Position.
  • Der Betriebsrat hat ein verstärktes Vorschlagsrecht für die Ernennung eines Drittels der Aufsichtsratsmitglieder.
  • Ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied wird von der sog. Unternehmenskammer des Gerichtshofes Amsterdam entlassen.
  • Die Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung kann das Vertrauen in den gesamten Aufsichtsrat kündigen, was zu dessen Entlassung führt. Die zuvor genannte Unternehmenskammer ernennt dann ein oder mehrere neue Aufsichtsratsmitglieder.
  • Bestimmte wichtige Geschäftsführungsbeschlüsse bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
  • Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine Wiederernennung (die einen Beschluss erfordert) ist möglich, jedoch immer nur für maximal vier Jahre.

4. Auswirkungen auf die Unternehmensführung

Gesellschafter müssen sich einer Reihe von Konsequenzen bewusst sein. Sie verlieren einen Teil ihrer direkten Kontrolle, insbesondere in Bezug auf die Geschäftsführung. Dies ist von Bedeutung, wenn der Gesellschafter auch Geschäftsführer ist. Gesellschaftervereinbarungen müssen möglicherweise überarbeitet werden. Die Ernennungen des Aufsichtsrats werden formeller, einschließlich der gestärkten Rolle des Betriebsrats.

5. Befreiungen und erleichterte Anwendung

Es gibt verschiedene Ausnahmen. Die wichtigsten sind unten aufgeführt.

  • Eine Tochtergesellschaft (als abhängige Gesellschaft bezeichnet) einer Muttergesellschaft, die die Unternehmensstrukturregelung anwendet, ist befreit.
  • Für internationale Unternehmen, deren Arbeitnehmer außerhalb der Niederlande tätig sind, gilt eine eingeschränkte Anwendung (auch als erleichterte oder abgemilderte Regelung bezeichnet).
  • Internationale Holdinggesellschaften oder Finanzierungsgesellschaften, die hauptsächlich außerhalb der Niederlande tätig sind, sind befreit.
  • Es gibt mindestens zwei natürliche Personen, die letztendlich Anteilseigner sind und eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit getroffen haben. Dann gilt die eingeschränkte Anwendung. Dies ist insbesondere für Familienunternehmen eine interessante Option.

Die wichtigste Auswirkung dieser eingeschränkten Regelung ist, dass die Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung anstelle des Aufsichtsrats die Mitglieder des Aufsichtsrats ernennt.

Eine Unternehmensstrukturregelung muss in der Satzung ausgearbeitet werden und ist dabei immer maßgeschneidert.

6. Übergangsfrist bei Beendigung der Strukturregelung

Das Regime erlischt, sobald (und nachdem) eine Gesellschaft drei Jahre lang die Kriterien nicht mehr erfüllt. Unternehmen müssen dies in ihrem Jahresbericht vermerken und erneut bei der Handelskammer anmelden. Am Ende muss die Satzung angepasst werden.

Fazit

Die Strukturregelung bringt wesentliche Änderungen in Bezug auf die Kontrolle und die Unternehmensführung mit sich. Für wachsende Start-ups, Scale-ups und Familienunternehmen ist es wichtig, sich rechtzeitig auf die Kriterien, die dreijährige Einführungsphase und die Auswirkungen auf Kontrolle, Geschäftsführung und Unternehmensführung einzustellen. Dabei ist die Umsetzung in der Satzung stets eine maßgeschneiderte Angelegenheit.

Alle Fachbeiträge zeigen

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2026

Koalitionsvertrag: große Veränderungen für die soziale Sicherheit und die Arbeitsunfähigkeit (NLD)

Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen im System der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

Beitrag lesen
Kauf-Shop-Verbraucher
Handelsrecht
10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

Beitrag lesen