Alle Beiträge zum Stichwort: Verwalter
Wohneigentum
Umstrittene Tagesordnung einer Eigentümerversammlung - Eigentümer forderten vom Verwalter, seine Abberufung auf die Tagesordnung zu setzen
Ein Wohnungseigentümer forderte, die Abberufung des Verwalters auf die Tagesordnung zu setzen. Doch die Einladung zur Versammlung, die der Verwalter verschickte, enthielt die geforderten Tagesordnungspunkte nicht.
Russisches Recht: Neuigkeiten
Einführung einer vorübergehenden Fremdverwaltung ausländischer Vermögenswerte in Russland
Am 25. April 2023 ist der Erlass Nr. 302 des russischen Präsidenten vom selben Tag „Über die vorübergehende Verwaltung bestimmter Vermögenswerte" in Kraft getreten. Der Erlass schafft eine Grundlage für eine vorübergehende Verwaltung von Vermögenswerten ausländischer juristischen und natürlicher Personen aus unfreundlichen Staaten in Russland.
Kein Eigentümerbeschluss erforderlich
Wohnungseigentum: Verwalter darf über Versorgungsverträge entscheiden
Der Verwalter darf über den Abschluss eines Versorgungsvertrags regelmäßig aus eigener Befugnis entscheiden und muss keinen Eigentümerbeschluss einholen. So sieht es das Landgericht (LG) Frankfurt am Main.
WEG
Beseitigungsansprüche wegen baulicher Veränderung des Gemeinschaftseigentums
Der Eigentümer einer verwalterlosen Zweier-Eigentümergemeinschaft ist nach der Novelle des Wohnungseigentumsrechts, die zum 1.12.2020 in Kraft getreten ist, nicht berechtigt, Beseitigungsansprüche wegen baulicher Veränderung des Gemeinschaftseigentums im eigenen Namen für die Gemeinschaft geltend zu machen.
Das neue Recht der Eigentumswohnung Teil 3
Der regelmäßige Vermögensbericht
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Im Zuge dieser Reform hat der Gesetzgeber die Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen jetzt gemäß § 28 Abs. 4 WEG verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht den Eigentümern zur Verfügung zu stellen. Der Vermögensbericht soll den einzelnen Eigentümern die Möglichkeit bieten, sich einen Überblick über die komplette Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verschaffen.
Das neue Wohnungseigentumsrecht Teil 2
Der zertifizierte Verwalter
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Mit dieser Reform hat der Gesetzgeber auch eine lange erhobene Forderung umgesetzt, die Anforderungen an die Qualifikationen eines Verwalters von Wohnungseigentümergemeinschaften zu regeln.
Das neue Recht der Eigentumswohnung Teil 1
Die „rechtsfähige“ Wohnungseigentümergemeinschaft
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Die wesentlichen neuen Regelungen sind bereits zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Welche Neuregelungen müssen nun beachtet werden?
WEG
WEG-Verwaltung: Jahresrechnung: Es kommt auf den Zeitpunkt des Beschlusses an
Für die Beurteilung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Beschlusses an. Er kann nicht durch nachgeholte Abrechnungen, Klarstellungen etc. geheilt werden.