Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Das neue Recht der Eigentumswohnung Teil 3 Der regelmäßige Vermögensbericht

Neue Aufgaben für den Verwalter schon ab 2020

Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Die wesentlichen Regelungen sind bereits zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Im Zuge dieser Reform hat der Gesetzgeber die Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen jetzt gemäß § 28 Abs. 4 WEG verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht den Eigentümern zur Verfügung zu stellen. Der Vermögensbericht soll den einzelnen Eigentümern die Möglichkeit bieten, sich einen Überblick über die komplette Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verschaffen. Dies in Ergänzung zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan, die sich ja jeweils nur auf eine Jahresperiode beziehen.

Wie dieser Vermögensbericht konkret auszusehen hat, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorgabe ist es aber sicherlich so, dass alle Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen ihre Mitglieder und gegen dritte Personen zu erfassen sind. Ferner werden auch sämtliche Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft sowohl gegenüber dritten Personen (Handwerkern, Lieferanten etc.) als auch gegenüber Wohnungseigentümern (Forderungen einzelner Wohnungseigentümer aus Überzahlungen auf den Wirtschaftsplan und der Abrechnungsspitze) aufzuführen sein.

Darüber hinaus wird ein Vermögensbericht auch die Vermögenswerte der Wohnungseigentümergemeinschaft aufzuführen haben, hier kommen insbesondere die Ist-Bestände der Instandhaltungsrücklage, eventuell nicht verbrauchte Brennstoffvorräte, sonstige bevorratete Verbrauchsmaterialien und technische Geräte, wie Rasenmäher etc. in Betracht. Von der Erfassung von Kleinstwerten, wie etwa Putzmaterial kann wohl aus Praktikabilitätsgründen abgesehen werden.

Der Vermögensbericht ist allerdings nur eine Aufstellung, keine Bilanz, sodass Bewertungen nicht vorzunehmen sind. Es hat also auch keine Bewertung in dem Sinne stattzufinden, dass eine Abschreibung im handels- oder steuerrechtlichen Sinne durchzuführen ist. Sinnvoll dürfte es allerdings sein, bei technischen Geräten etc. das Anschaffungsdatum anzugeben, damit die Wohnungseigentümer einschätzen können, wann mit einer Neuanschaffung gerechnet werden muss.

Einzelheiten zum Umfang und zur Ausgestaltung des Vermögensberichtes regelt das Gesetz nicht, dies wird Aufgabe der Rechtsprechung in den nächsten Jahren sein.

Wichtig:

Der jährliche Vermögensbericht des Verwalters soll den einzelnen Eigentümern nicht nur einen Überblick über die gesamte Vermögenssituation der Gemeinschaft geben, er ermöglicht auch eine Kontrolle, ob und inwieweit der Verwalter offene Forderungen aus der Vergangenheit eingezogen hat. Da das Gesetz zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist und der Vermögensbericht kalenderjährlich zu erstellen ist, schulden die Verwalter die Vermögensübersicht bereits für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2020.

Alle Fachbeiträge zeigen

Verbraucherrecht
19.10.2026

Online-Kündigung: Fitnesskette darf Kündigungsseite nicht für Alternativangebote nutzen

Wer einen Vertrag online kündigen möchte, soll dies möglichst einfach tun können. Unternehmen dürfen den Kündigungsvorgang deshalb nicht durch zusätzliche Angebote erschweren. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Fitnesskette FitX auf der Bestätigungsseite für eine Online-Kündigung keine Werbung für eine Vertragspause anzeigen darf (Urteil vom 16.07.2026, Az. I ZR 200/25).

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
19.10.2026

Nebenkosten nicht abgerechnet: Kann der Mieter die Rückzahlung sämtlicher Vorauszahlungen verlangen?

Vermieter müssen über Betriebskostenvorauszahlungen grundsätzlich jährlich abrechnen. Bleibt die Abrechnung aus, können Mieter 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums unter bestimmten Voraussetzungen die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern. Das Amtsgericht Hamburg hat nun jedoch klargestellt, dass dieser Anspruch durch nachgereichte Abrechnungen noch während eines laufenden Gerichtsverfahrens entfallen kann (Urteil vom 11.02.2026, Az. 9 C 216/25).

Beitrag lesen
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
16.10.2026

Unfallschaden: Wann sind Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall erstattungsfähig?

Muss eine Versicherung die vollständigen Anwaltskosten erstatten, obwohl sie bereits kurz nach dem Unfall eine Haftungszusage erteilt hatte? Oder handelte es sich um einen so einfachen Fall, dass die Geschädigte den Schaden auch selbst hätte geltend machen können?

Beitrag lesen