Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Medizinrecht aktuell Triage in der Corona Krise

Unter dem Begriff der sogenannten Triage versteht man eine Maßnahme aus dem Bereich der Katastrophemedizin. In den Fällen, in denen nach schweren Unfällen, Katastrophen oder aber auch in Pandemie-Lagen eine größere Anzahl von betroffenen und verletzten vorhanden ist als medizinisch versorgt werden kann muss eine Entscheidung darüber gefällt werden, welche Patienten und Betroffenen in den Genuss einer ärztlichen Behandlung kommen und wem eine solche Behandlung nicht zuteil wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich im Juli diesen Jahres mit der Frage zu beschäftigen, ob im Wege des Eilrechtsschutzes einer einstweiligen Anordnung auf Erlass einer entsprechenden gesetzlichen Regelung nachzukommen war. Bislang existiert in Deutschland keine gesetzlich verbindliche Regelung zu der Frage, an welchen rechtlichen, persönlichen oder auch moralischen Grundsätzen sich eine Triage zu orientieren hat.

Das Bundesverfassungsgericht hält die Verfassungsbeschwerde weder für unzulässig noch für offensichtlich unbegründet. Allerdings ist der gestellte Antrag im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht abschließend zu beurteilen. Hintergrund ist, dass eine sehr sorgsame Abwägung der widerstreitenden Interessen erforderlich ist, wofür in einem von der Antragstellerin geführten Eilrechtsschutzverfahren nicht ausreichend Raum besteht. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass eine gesetzliche Regelung zur Triage durchaus sinnvoll sein kann, allerdings nicht zwingend erforderlich ist. Im Bereich der Katastrophen- und Notfallmedizin gibt es seit langem Regelungen, wie im Falle einer Triage – die das Bundesverfassungsgericht nach jetzigem Stand für unwahrscheinlich hält – zu verfahren ist.

Nach aktuellem Stand der medizinischen Wissenschaft wird am Grundsatz „Loss Of Life "gemessen. Es kommt also für die Bewertung, wer ärztliche Behandlung genießt und wer nicht ausschließlich auf die Frage an, mit welcher ärztlichen Behandlung die maximal mögliche Anzahl an noch künftigen Lebensjahren gerettet werden kann. Diese Abwägung berücksichtigt also z. B. auch Faktoren wie die Lebenserwartung, Vorerkrankungen, nicht aber Faktoren wie Einkommen, gesellschaftliche Stellung oder persönliche Wertvorstellungen. Das so schon vorhandene System stellt mit Blick auf die Tragweite der zu treffenden Entscheidung, die letztlich über Leben und Tod des Betroffenen entscheidet, eine bislang sehr ausgewogene Lösung dar, die vom Bundesverfassungsgericht auch nicht kritisiert worden ist.

Beitrag veröffentlicht am
23. Dezember 2020

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
12.10.2026

Wer entscheidet, ob bei einem Geschäftsführer ein Interessenkonflikt vorliegt – und er die Versammlung verlassen muss? (NLD)

Nicht der Geschäftsführer selbst, so urteilte der Hoge Raad am 10. April 2026 im Getir-Fall. Diese Entscheidung obliegt seinen Kollegen oder den Aufsichtsorganen der Gesellschaft – und es liegt in deren Verantwortung, auch tatsächlich einzugreifen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Niederländisches Parlament stimmt der Rechtsvermutung für Selbstständige zu: ein wichtiger Schritt, doch echte Klarheit steht noch aus

Die Debatte über Selbstständige und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die Politik in Den Haag, Auftraggeber und Arbeitnehmer mittlerweile schon seit Jahren. In dieser Zeit sind zahlreiche Berichte erschienen, verschiedene Regierungen haben neue Gesetze angekündigt, und die Rechtsprechung hat wichtige Leitlinien für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Dennoch herrscht in der Praxis nach wie vor große Unsicherheit darüber, wann von einer selbstständigen Tätigkeit und wann von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann. Mit der Zustimmung der Eerste Kamer zum Gesetz zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis wurde ein weiterer Schritt getan.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Komplett digitale Versammlungen: Das ändert sich (und warum Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten sollten) (NLD)

Die Art und Weise, wie wir Versammlungen abhalten, verändert sich rasant. Während physische Zusammenkünfte lange Zeit die Norm waren, hat der Aufschwung digitaler Mittel neue Möglichkeiten eröffnet. In Kürze wird der (niederländische) Gesetzgeber einen wichtigen nächsten Schritt unternehmen: Es wird möglich sein, eine vollständig digitale Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung abzuhalten. Was aber bedeutet das für Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter/Mitglied? Und wie können Sie schon jetzt klug darauf reagieren?

Beitrag lesen