Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wann können Prozesskosten steuermindernd sein?

Seit 2013 sind Prozesskosten nur noch unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung (agB) absetzbar: Sie müssen dazu dienen, das Wegbrechen der Erwerbs- oder Einkommensgrundlage des Klägers zu verhindern. Hierbei ist dessen Vermögenssituation maßgeblich. Nur wenn sie tatsächlich existenzbedrohend sind, können die Prozesskosten als agB anerkannt werden. Dient der Prozess aber lediglich der Vermehrung des Vermögens, sind die Kosten nicht absetzbar. Im Streitfall musste das Finanzgericht Niedersachsen (FG) entscheiden, ob abzugsfähige Prozesskosten vorliegen.

Der Kläger hatte mehrere Anbieter von Glückspielen auf Rückzahlung von ihm verspielter Einsätze verklagt und war damit in erster Instanz vollumfänglich erfolgreich. Die ihm für die Klageverfahren entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten machte der Kläger als agB geltend, soweit sie ihm im Streitjahr (noch) nicht vom unterlegenen Prozessgegner erstattet worden waren. Das Finanzamt lehnte eine Berücksichtigung als agB jedoch mit der Be­gründung ab, die Kosten seien nicht zwangsläufig entstanden.

Dem folgte das FG und wies die Klage zurück. Der Kläger sei nicht gezwungen gewesen, Verträge mit den Glückspielanbietern abzuschließen und sich dem Risiko des Verlusts des Spieleinsatzes auszusetzen. Es habe sich um eine eigenverantwortliche und freiwillige Entscheidung gehandelt. Auch sei der Kläger nicht gezwungen gewesen, die Prozesse gegen die Glückspielanbieter zu führen. Er habe sich freiwillig dazu entschieden.

Die dem Kläger entstandenen Prozesskosten seien auch keine Aufwendungen, ohne die er Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Im Übrigen habe das Einkommen des Klägers deutlich über dem Existenzminimum gelegen, wobei es keinen Unterschied gemacht hätte, ob er die Prozesse gewonnen oder verloren hätte.

Hinweis: Bereits früher hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass die bloße Absicht, eine Vermögensmehrung durch den angestrengten Prozess herbeizuführen, nicht ausreicht, um die Kosten als agB anzuerkennen.

QUELLEN: FG Niedersachsen, Urt. v. 10.06.2025 – 13 K 157/24, Rev. (BFH: VI R 10/25); www.rechtsprechung.niedersachsen.de

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

Beitrag lesen