Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Werkrecht aktuell Werkvertragliche Mängelrechte ‐ Schadensersatz und fiktive Mangelbeseitigungskosten

Oder, wenn zwei sich streiten, entscheidet ein Dritter. Es scheint zum "high noon" zwischen dem VII. und dem V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu kommen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.02.2018 entschieden, dass eine Abrechnung des Auftraggebers vom Unternehmer verursachte Mängel eines Bauwerks nicht ohne Beseitigung des Mangels nach den fiktiven Mangelbeseitigungskosten berechnet werden kann. Man kann also nicht mehr auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens abrechnen und den Mangel tatsächlich nicht beseitigen lassen. Der Bundesgerichtshof hat dies mit der Notwendigkeit der Vermeidung einer Überkompensation begründet.

Damit steht der für das Baurecht zuständige 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf einem anderen rechtlichen Standpunkt als der für das Kaufrecht zuständige 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bleibt nämlich bei der ursprünglichen Auffassung, wonach es möglich ist, dass der Bauherr den Schadensersatz, den er auf der Grundlage fiktiver Mangelbeseitigungskosten erhält, völlig frei verwenden kann und gerade nicht in die Mangelbeseitigung stecken muss.

Der für das Kaufrecht zuständige 5. Zivilsenat wird nun zu entscheiden haben, ob er den sogenannten großen Senat des Bundesgerichtshofs anruft der dafür zuständig ist, zu entscheiden, wenn unterschiedliche Senate des Bundesgerichtshofs zu gleichen Rechtsfragen unterschiedliche Meinungen vertreten. Wie sich dies weiter entwickeln wird, kann mit Spannung abgewartet werden.

Beitrag veröffentlicht am
11. Januar 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

Beitrag lesen
Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

Beitrag lesen
Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

Beitrag lesen