Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Verkehrsrecht Winterreifen im Straßenverkehr - Pflicht oder bloße Empfehlung?

Es ist wieder soweit, der Winter steht vor der Tür und erneut stellt sich die Frage – Winterreifen ja oder nein?

Alle kennen den Merksatz: "von O bis O", gemeint ist von Ostern bis Oktober als Eselsbrücke für den Zeitraum zum Reifenwechsel. Ist ein solcher Reifenwechsel überhaupt notwendig und gibt es eine Winterreifenpflicht?

Fest steht, dass eine nicht ausreichende Bereifung jedenfalls bei winterlichen Straßenverhältnissen Auswirkungen auf die Kfz Versicherung haben kann. Dies ist gerade dann der Fall, wenn der Wintereinbruch nicht überraschend kam, sondern mit diesem zumindest seit einigen Tagen zu rechnen war. In diesem Falle hatte man Gelegenheit, sich auf die Verkehrsverhältnisse einzustellen.

Wenn Sie aufgrund einer für Winterverhältnisse ungeeigneten Bereifung einen Verkehrsunfall verursacht haben, zahlt Ihre Kraftfahrthaftpflichtversicherung dennoch die Ansprüche des Unfallgegners . Dieser geht also nicht "leer" aus. Eine mangelhafte Bereifung stellt jedoch eine Vertragsverletzung Ihres Kfz Versicherungsvertrages dar, weshalb Ihre Versicherung bei Ihnen im Nachgang Regress bis zu einem Betrag von 5.000,00 € nehmen könnte. Sollten Sie aufgrund dieses Unfalls Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen wollen, bestünde die Möglichkeit, dass diese aufgrund der Vertragsverletzung Ihre Ansprüche kürzt oder gar nicht leistet . Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die fehlerhafte Bereifung für den Verkehrsunfall mitverantwortlich ist und sich dieser gegebenenfalls nicht zugetragen hätte, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet gewesen wäre.

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, welchen Sie grundsätzlich nicht verursacht haben, kann Ihnen ggf. eine Mithaftung angelastet werden, wenn der Unfall mit Winterbereifung vermeidbar gewesen wäre.

Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht im Zeitraum von Oktober bis Ostern zwar nicht , jedoch müssen Sie gemäß der StVO mit einer geeigneten und den Wetterverhältnissen angepassten Bereifung am Straßenverkehr teilnehmen. Ansonst kann ein Bußgeld und eine Eintragung in Flensburg die Folge sein.

Achten Sie beim Winterreifenkauf oder beim Kauf von Ganzjahresreifen auf den sog. Geschwindigkeitsindex. Die Höchstgeschwindigkeit, welche mit den montierten Reifen gefahren werden darf, entspricht häufig nicht gleichzeitig der Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs. Im schlimmsten Fall kann sich die Karkasse des Reifens so stark erhitzen, dass der Reifen platzt. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass der Reifen auch mit dem sog. "Alpine"- Symbol gekennzeichnet ist.

Kommen Sie gut durch den Winter, ich wünsche Ihnen eine gute und sichere Fahrt.

Beitrag veröffentlicht am
1. Februar 2024

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Gewerblicher Rechtsschutz
02.10.2026

Wem gehört eine Farbe? Was Unternehmen über den Schutz von Farbmarken wissen müssen

Farben sind im Markenauftritt vieler Unternehmen weit mehr als Dekoration. Ein konsequent eingesetzter Farbton kann Filialen, Verpackungen, digitale Angebote und Werbemittel über Jahre hinweg prägen. Er wird damit zu einem wirtschaftlich relevanten Teil der visuellen Identität und kann erheblichen Wiedererkennungswert schaffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) zeigt jedoch deutlich: Zwischen hoher Bekanntheit und einem rechtlich durchsetzbaren Ausschließlichkeitsrecht liegt ein anspruchsvoller Nachweis.

Beitrag lesen
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
30.09.2026

(Kein) Schadensersatz wegen Musiknutzung auf Social-Media

Zum Umfang der Anforderungen an die Schätzung der Lizenzschadenshöhe bei Musiknutzung auf Social-Media-Kanälen (Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.09.2026, Az. 2-06 424/25)

Beitrag lesen
Internationales Recht
29.09.2026

Kann eine Ein-Personen-Gesellschaft eine weitere Ein-Personen-Gesellschaft gründen? (PL)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf in Polen nicht ausschließlich von einer anderen Ein-Personen-GmbH gegründet werden. Dieses Verbot wird bei als routinemäßig geltenden Registrierungen manchmal übersehen, doch ein Verstoß dagegen kann das gesamte Holding-Projekt blockieren.

Beitrag lesen