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DIRO-Netzwerk-Kanzlei

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Die Anwaltskanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad - Serbien wurde gleich nach der politischen Wende in Serbien, als sich der Markt für ausländische Investoren öffnete, im Jahr 2000 durch serbische Rechtsanwälte internationaler Ausrichtung gegründet.

Die Kanzlei berät seit 26 Jahren namhafte internationale Unternehmen bei ihren Investitionen in Serbien. Die TSG Partner führen heute ein eingespieltes Team von fachlich spezialisierten Anwälten, die stets lösungsorientiert und effizient für unsere Mandanten agieren.

Als TSG Anwaltskanzlei sind wir langjährige Vertrauensanwälte der Deutschen Botschaft, der Botschaft des Königreichs Spanien und der Schweizerischen Botschaft in Belgrad sowie der Wirtschaftsabteilung der Österreichischen Botschaft – ADVANTAGE AUSTRIA und der AHK – Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer in Belgrad.

TSG ist Mitglied der Schweizerisch-Serbischen Wirtschaftskammer, des Slowenischen Business Club, der AmCham und der kanadisch-serbischen Businessvereinigung CANSEE in Belgrad, Cross Border Business Lawyers (CBBL) und DIRO.

Rechtsberatungen in deutscher, englischer und serbischer Sprache.

Expertise:

Arbeitsrecht | Ausländerrecht | Bank- und Finanzrecht | Bau- und Immobilienrecht | Bauprojekte und Immobilien | Baurecht | Compliance / Regulatory | Corporate Compliance | Datenschutzrecht | Eigenhändler- und Franchiseverträge | Familie / Erbe | Forderungsmanagement und Inkasso | Geistiges Eigentum | Gerichts- und Verwaltungsverfahren | Gesellschaftsrecht | Gesundheit / Life Sciences | Gewerblicher Rechtsschutz | Handelsrecht | Immobilienrecht | Insolvenzrecht | Internationales Wirtschaftsrecht | Luftverkehrsrecht | Mediation | Medienrecht | Mergers & Acquisitions | Mergers & Acquisitions / Unternehmensnachfolge | Ordnungswidrigkeitenrecht | Schiedsverfahren | Serbisches Recht | Unternehmen / M&A / Nachfolge | Unternehmensrecht | Verbraucherrecht | Verwaltungsrecht | Wirtschaftsrecht | Zivilverfahrensrecht | ausl. Investition

Fachanwaltschaften:

Handels- und Gesellschaftsrecht | Internationales Wirtschaftsrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch | Französisch | Griechisch | Russisch | Serbisch | Türkisch

German Desk:

Ivan Jovic, Ljubica Tomic, Vanja Nikolcic, Vasilije Mitrovski, Zorana Bal

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Carice Milice 3
11000 Belgrad
Serbien

Telefon
+381 11 3285 227

Fax
+381 11 3285 153

E-Mail
office@tsg.rs

Homepage
www.tsg.rs

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Ljubica Tomic

Rechtsanwältin, Mediatorin, Gerichtsdolmetscher, Partnerin

Fachanwaltschaften:
Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht

TSG Rechtsanwälte Belgrad
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Dusan Pejkic

Rechtsanwalt, Partner

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Marijana Zejakovic

Rechtsanwältin, Partnerin

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Nikola Stojiljkovic

Rechtsanwalt, Partner

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Jelena Todorovic

Rechtsanwältin

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Vanja Nikolcic

Rechtsanwältin

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Teodora Telebak

Rechtsanwältin

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Jelena Simunjak

Rechtsanwältin

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Dipl. Jur. Ivan Jovic

Dipl. Jurist, Rechtsanwaltsanwärter

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Dipl. Jur. Dimitrije Tošic

Dipl. Jurist, Rechtsanwaltsanwärter

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Dipl. Jur. Vasilije Mitrovski

Dipl. Jurist, Rechtsanwaltsanwärter

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Zorana Bal

Assistentin der Geschäftsleitung, Administration

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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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Teurerer Kraftstoff, teurere Reisen – müssen Passagiere die Mehrkosten wirklich tragen?

Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu Störungen bei der Versorgung mit Energieträgern. In der Folge steigen auch die Preise für Beförderungsleistungen, während deren Verfügbarkeit abnimmt. Damit rücken die Fragen in den Vordergrund, ob Fluggesellschaften wegen höherer Treibstoffkosten die Preise bereits gekaufter Flugtickets nachträglich erhöhen dürfen und welche Rechte Passagiere im Falle von Flugannullierungen haben, die mit den Verhältnissen auf dem Treibstoffmarkt zusammenhängen.

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Arbeitsrecht
17.06.2026

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

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Untervermietung in der Wohngemeinschaft nach Auszug eines Mitmieters: Orientierung für Mieter und Vermieter

Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

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