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DIRO-Netzwerk-Kanzlei

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Die Anwaltskanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad - Serbien wurde gleich nach der politischen Wende in Serbien, als sich der Markt für ausländische Investoren öffnete, im Jahr 2000 durch serbische Rechtsanwälte internationaler Ausrichtung gegründet.

Die Kanzlei berät seit 26 Jahren namhafte internationale Unternehmen bei ihren Investitionen in Serbien. Die TSG Partner führen heute ein eingespieltes Team von fachlich spezialisierten Anwälten, die stets lösungsorientiert und effizient für unsere Mandanten agieren.

Als TSG Anwaltskanzlei sind wir langjährige Vertrauensanwälte der Deutschen Botschaft, der Botschaft des Königreichs Spanien und der Schweizerischen Botschaft in Belgrad sowie der Wirtschaftsabteilung der Österreichischen Botschaft – ADVANTAGE AUSTRIA und der AHK – Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer in Belgrad.

TSG ist Mitglied der Schweizerisch-Serbischen Wirtschaftskammer, des Slowenischen Business Club, der AmCham und der kanadisch-serbischen Businessvereinigung CANSEE in Belgrad, Cross Border Business Lawyers (CBBL) und DIRO.

Rechtsberatungen in deutscher, englischer und serbischer Sprache.

Expertise:

Arbeitsrecht | Ausländerrecht | Bank- und Finanzrecht | Bau- und Immobilienrecht | Baurecht | Compliance / Regulatory | Corporate Compliance | Datenschutzrecht | Eigenhändler- und Franchiseverträge | Familie / Erbe | Forderungsmanagement und Inkasso | Geistiges Eigentum | Gerichts- und Verwaltungsverfahren | Gesellschaftsrecht | Gesundheit / Life Sciences | Handelsrecht | Immobilienrecht | Insolvenzrecht | Internationales Wirtschaftsrecht | Luftverkehrsrecht | Mediation | Mergers & Acquisitions | Mergers & Acquisitions / Unternehmensnachfolge | Ordnungswidrigkeitenrecht | Schiedsverfahren | Serbisches Recht | Unternehmen / M&A / Nachfolge | Unternehmensrecht | Verbraucherrecht | Verwaltungsrecht | Wirtschaftsrecht | Zivilverfahrensrecht | ausl. Investition

Fachanwaltschaften:

Handels- und Gesellschaftsrecht | Internationales Wirtschaftsrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch | Französisch | Russisch | Serbisch | Türkisch

German Desk:

Ivan Jovic, Ljubica Tomic, Zorana Bal

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Carice Milice 3
11000 Belgrad
Serbien

Telefon
+381 11 3285 227

Fax
+381 11 3285 153

E-Mail
office@tsg.rs

Homepage
tsg.rs/de/

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Ihre Ansprechpartner

Ljubica Tomic

Rechtsanwältin, Mediatorin, Gerichtsdolmetscher, Partnerin

Fachanwaltschaften:
Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht

TSG Rechtsanwälte Belgrad
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11000 Belgrad
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Dusan Pejkic

Rechtsanwalt, Partner

TSG Rechtsanwälte Belgrad
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Marijana Zejakovic

Rechtsanwältin, Partnerin

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Nikola Stojiljkovic

Rechtsanwalt, Partner

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Jelena Todorovic

Rechtsanwältin

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Teodora Telebak

Rechtsanwältin

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Jelena Simunjak

Rechtsanwältin

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Dipl. Jur. Ivan Jovic

Dipl. Jurist, Rechtsanwaltsanwärter

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Dipl. Jur. Dimitrije Tošic

Dipl. Jurist, Rechtsanwaltsanwärter

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Zorana Bal

Assistentin der Geschäftsleitung, Administration

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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

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IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

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Internationales Recht
20.08.2026

Wenn Weiterbildung zur Gleichstellungsfrage wird (CH)

Wer Weiterbildungen nach Arbeitspensum, zeitlicher Verfügbarkeit oder Funktion zuteilt, kann einzelne Beschäftigte unbeabsichtigt benachteiligen. Besonders heikel sind unterschiedliche Bedingungen für Voll- und Teilzeitkräfte. Was das Gleichstellungsgesetz verlangt und wie man Zugang, Kostenübernahme und Zeitgutschriften diskriminierungsfrei regelt.

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