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DIRO-Netzwerk-Kanzlei

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Die Anwaltskanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad - Serbien wurde gleich nach der politischen Wende in Serbien, als sich der Markt für ausländische Investoren öffnete, im Jahr 2000 durch serbische Rechtsanwälte internationaler Ausrichtung gegründet.

Die Kanzlei berät seit 26 Jahren namhafte internationale Unternehmen bei ihren Investitionen in Serbien. Die TSG Partner führen heute ein eingespieltes Team von fachlich spezialisierten Anwälten, die stets lösungsorientiert und effizient für unsere Mandanten agieren.

Als TSG Anwaltskanzlei sind wir langjährige Vertrauensanwälte der Deutschen Botschaft, der Botschaft des Königreichs Spanien und der Schweizerischen Botschaft in Belgrad sowie der Wirtschaftsabteilung der Österreichischen Botschaft – ADVANTAGE AUSTRIA und der AHK – Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer in Belgrad.

TSG ist Mitglied der Schweizerisch-Serbischen Wirtschaftskammer, des Slowenischen Business Club, der AmCham und der kanadisch-serbischen Businessvereinigung CANSEE in Belgrad, Cross Border Business Lawyers (CBBL) und DIRO.

Rechtsberatungen in deutscher, englischer und serbischer Sprache.

Expertise:

Arbeitsrecht | Ausländerrecht | Bank- und Finanzrecht | Bau- und Immobilienrecht | Bauprojekte und Immobilien | Baurecht | Compliance / Regulatory | Corporate Compliance | Datenschutzrecht | Eigenhändler- und Franchiseverträge | Familie / Erbe | Forderungsmanagement und Inkasso | Geistiges Eigentum | Gerichts- und Verwaltungsverfahren | Gesellschaftsrecht | Gesundheit / Life Sciences | Gewerblicher Rechtsschutz | Handelsrecht | Immobilienrecht | Insolvenzrecht | Internationales Wirtschaftsrecht | Luftverkehrsrecht | Mediation | Medienrecht | Mergers & Acquisitions | Mergers & Acquisitions / Unternehmensnachfolge | Ordnungswidrigkeitenrecht | Schiedsverfahren | Serbisches Recht | Unternehmen / M&A / Nachfolge | Unternehmensrecht | Verbraucherrecht | Verwaltungsrecht | Wirtschaftsrecht | Zivilverfahrensrecht | ausl. Investition

Fachanwaltschaften:

Handels- und Gesellschaftsrecht | Internationales Wirtschaftsrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch | Französisch | Griechisch | Russisch | Serbisch | Türkisch

German Desk:

Ivan Jovic, Ljubica Tomic, Vanja Nikolcic, Vasilije Mitrovski, Zorana Bal

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Carice Milice 3
11000 Belgrad
Serbien

Telefon
+381 11 3285 227

Fax
+381 11 3285 153

E-Mail
office@tsg.rs

Homepage
www.tsg.rs

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Ihre Ansprechpartner

Ljubica Tomic

Rechtsanwältin, Mediatorin, Gerichtsdolmetscher, Partnerin

Fachanwaltschaften:
Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht

TSG Rechtsanwälte Belgrad
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Dusan Pejkic

Rechtsanwalt, Partner

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Marijana Zejakovic

Rechtsanwältin, Partnerin

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Nikola Stojiljkovic

Rechtsanwalt, Partner

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Jelena Todorovic

Rechtsanwältin

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Vanja Nikolcic

Rechtsanwältin

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Teodora Telebak

Rechtsanwältin

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Dipl. Jur. Ivan Jovic

Dipl. Jurist, Rechtsanwaltsanwärter

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Dipl. Jur. Dimitrije Tošic

Dipl. Jurist, Rechtsanwaltsanwärter

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Dipl. Jur. Vasilije Mitrovski

Dipl. Jurist, Rechtsanwaltsanwärter

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11000 Belgrad
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Zorana Bal

Assistentin der Geschäftsleitung, Administration

TSG Rechtsanwälte Belgrad
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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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Russisches Recht
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Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

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Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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