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DIRO-Netzwerk-Kanzlei

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Die Anwaltskanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad - Serbien wurde gleich nach der politischen Wende in Serbien, als sich der Markt für ausländische Investoren öffnete, im Jahr 2000 durch serbische Rechtsanwälte internationaler Ausrichtung gegründet.

Die Kanzlei berät seit 26 Jahren namhafte internationale Unternehmen bei ihren Investitionen in Serbien. Die TSG Partner führen heute ein eingespieltes Team von fachlich spezialisierten Anwälten, die stets lösungsorientiert und effizient für unsere Mandanten agieren.

Als TSG Anwaltskanzlei sind wir langjährige Vertrauensanwälte der Deutschen Botschaft, der Botschaft des Königreichs Spanien und der Schweizerischen Botschaft in Belgrad sowie der Wirtschaftsabteilung der Österreichischen Botschaft – ADVANTAGE AUSTRIA und der AHK – Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer in Belgrad.

TSG ist Mitglied der Schweizerisch-Serbischen Wirtschaftskammer, des Slowenischen Business Club, der AmCham und der kanadisch-serbischen Businessvereinigung CANSEE in Belgrad, Cross Border Business Lawyers (CBBL) und DIRO.

Rechtsberatungen in deutscher, englischer und serbischer Sprache.

Expertise:

Arbeitsrecht | Ausländerrecht | Bank- und Finanzrecht | Bau- und Immobilienrecht | Baurecht | Compliance / Regulatory | Corporate Compliance | Datenschutzrecht | Eigenhändler- und Franchiseverträge | Familie / Erbe | Forderungsmanagement und Inkasso | Geistiges Eigentum | Gerichts- und Verwaltungsverfahren | Gesellschaftsrecht | Gesundheit / Life Sciences | Handelsrecht | Immobilienrecht | Insolvenzrecht | Internationales Wirtschaftsrecht | Luftverkehrsrecht | Mediation | Mergers & Acquisitions | Mergers & Acquisitions / Unternehmensnachfolge | Ordnungswidrigkeitenrecht | Schiedsverfahren | Serbisches Recht | Unternehmen / M&A / Nachfolge | Unternehmensrecht | Verbraucherrecht | Verwaltungsrecht | Wirtschaftsrecht | Zivilverfahrensrecht | ausl. Investition

Fachanwaltschaften:

Handels- und Gesellschaftsrecht | Internationales Wirtschaftsrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch | Französisch | Russisch | Serbisch | Türkisch

German Desk:

Ivan Jovic, Ljubica Tomic, Zorana Bal

TSG Rechtsanwälte Belgrad

Carice Milice 3
11000 Belgrad
Serbien

Telefon
+381 11 3285 227

Fax
+381 11 3285 153

E-Mail
office@tsg.rs

Homepage
tsg.rs/de/

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Ihre Ansprechpartner

Ljubica Tomic

Rechtsanwältin, Mediatorin, Gerichtsdolmetscher, Partnerin

Fachanwaltschaften:
Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht

TSG Rechtsanwälte Belgrad
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Dusan Pejkic

Rechtsanwalt, Partner

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Marijana Zejakovic

Rechtsanwältin, Partnerin

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Nikola Stojiljkovic

Rechtsanwalt, Partner

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Jelena Todorovic

Rechtsanwältin

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Teodora Telebak

Rechtsanwältin

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Dipl. Jur. Ivan Jovic

Dipl. Jurist, Rechtsanwaltsanwärter

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Dipl. Jur. Dimitrije Tošic

Dipl. Jurist, Rechtsanwaltsanwärter

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11000 Belgrad
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Zorana Bal

Assistentin der Geschäftsleitung, Administration

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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

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Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

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Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

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