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Bau-/ Montagearbeiten in der Ukraine Bau-/ Montagearbeiten durch ausländische Unternehmen in der Ukraine

  1. Einführung
  2. Erwerb von Lizenzen / Zertifikaten
  3. Beantragung der Genehmigung und der Konformitätserklärung
  4. Steuerrechtliche Angelegenheiten
  5. Erhalt von Arbeitserlaubnissen für Ausländer
  6. Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine

Ausländische Unternehmen, die Montage- oder Bauarbeiten in der Ukraine planen, müssen ukrainische rechtliche Vorschriften grundlegend analysieren und berücksichtigen, bevor sie mit der Einfuhr ihrer Ausrüstungen und mit der Entsendung ihrer Arbeitskräfte in die Ukraine anfangen.

In diesem Beitrag werden die hauptsächlichen ukrainischen gesetzlichen Regelungen erörtert, die mit dem Erwerb von notwendigen Lizenzen, Zertifikaten, Genehmigungen und Konformitätserklärungen sowie mit der Behandlung von steuerrechtlichen Angelegenheiten und mit der Erteilung von notwendigen Arbeitserlaubnissen und vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen in der Ukraine für ausländische Arbeitnehmer zusammenhängen.

Erwerb von Lizenzen / Zertifikaten

Laut dem Gesetz der Ukraine „Über das Lizenzieren von Wirtschaftstätigkeitsarten“ muss eine Lizenz erworben werden, soweit es um eine Ausführung von Bauarbeiten (Bau- und Montagearbeiten) für diejenigen Objekte geht, die zu den mittleren und erheblichen Gefahrenklassen (Risikograden) gehören. Wenn ein Objekt zu einer geringen Gefahrenklasse (Risikograd) gehört, dann ist kein Lizenzerwerb erforderlich. Zu den Objekten mit einem mittleren oder erheblichen Risikograd gehören insbesondere Hotels, Wohnblöcke, Handelszentren, Gasleitungen, Tankstellen und andere Objekte.

Am 18. März 2020 sind gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, durch die die Lizenzierung im Architektur- und Baubereich aufgehoben worden ist. Stattdessen ist die Zertifizierung des verantwortlichen Auftragnehmers eingeführt worden, der von nun an zur Ausführung von Bauarbeiten an Objekten mit mittleren und erheblichen Gefahrenklassen obligatorisch herangezogen werden soll.

Das Zertifikat wird durch das Ministerium für Entwicklung der Gemeinden und Territorien der Ukraine für eine konkrete Person ausgestellt. Der verantwortliche Auftragnehmer haftet für eine mangelhafte Arbeitsausführung (Leistungserbringung) sowie für eine Verletzung von gesetzlichen Regelungen, Bauvorschriften, staatlichen Baustandards und -regeln.

Dass die Erteilung neuer Lizenzen aufgehoben worden ist, bedeutet aber nicht, dass die bereits erteilten Lizenzen widerrufen worden sind. Für den Übergangszeitraum sind die Lizenzen und die Zertifikate gleichermaßen rechtsgültig.

Beantragung der Genehmigung und der Konformitätserklärung

Im ukrainischen Recht gibt es eine Auflistung von Arbeiten, Maschinen, Mechanismen, Ausrüstungen erhöhter Gefahr, für die ein Arbeitgeber, ein Hersteller oder ein Lieferant eine Genehmigung des Staatlichen Arbeitsamtes der Ukraine erhalten soll.

Das Staatliche Arbeitsamt der Ukraine erteilt die Genehmigungen kostenlos und auf der Grundlage eines Gutachtens über den Zustand des Arbeitsschutzes und der Sicherheit der Industrieproduktion beim Unternehmen.

Die Gültigkeitsdauer einer Genehmigung beträgt:

  • fünf (5) Jahre (verlängerbar) – bei der Ausführung von Arbeiten bzw. beim Betrieb von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr (dies bedeutet eine langfristige Nutzungsdauer von Maschinen, Anlagen oder Ausrüstungen erhöhter Gefahr bei einem Produktionsprozess unter Berücksichtigung deren Betriebscharakteristiken);
  • unbefristet – bei einer Anwendung von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr (dies bedeutet eine zweckmäßige Nutzung von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr gemäß den Ergebnissen der Bewertung ihrer Gesetzeskonformität im Bereich des Arbeitsschutzes und der Industriesicherheit).

In die Auflistung der Arten von Arbeiten, Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr, die genehmigt werden sollen, ist unter anderem Folgendes aufgenommen:

  • Herstellung, Verwendung, Verarbeitung, Aufbewahrung, Beförderung, Nutzung, Verwertung und Entsorgung von explosions- und brandgefährlichen Stoffen und der damit verbundenen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen;
  • Sprengarbeiten und Arbeiten, die mit der Verwendung der Explosionsenergie verbunden sind, sowie entsprechende technische Mittel;
  • Beseitigung von Waffen und konventionellen Munitionsarten sowie von Erzeugnissen der Raketentechnik und technologische Ausrüstungen dafür;
  • gasgefährliche Arbeiten und Arbeiten in explosions- und brandgefährlichen Zonen;
  • Bau von Gas-, Öl- und Produktenfernleitungen sowie Gasbeförderungssystemen für Erdgas und verflüssigtes Gas;
  • Arbeiten im Gruben- und Tagebau sowie Bergwerk- und Grubenrettungsausrüstungen.

In anderen Fällen darf ein Anspruch auf die Ausführung von Arbeiten erhöhter Gefahr sowie auf den Betrieb (die Nutzung) von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr auf der Grundlage einer Konformitätserklärung erworben werden, die bestätigt, dass deren materielle und technische Basis den ukrainischen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.

Die Auflistung der Arten von Arbeiten, Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr, die aufgrund dieser Erklärung ausgeführt und betrieben (genutzt) werden dürfen, ist durch das Ministerkabinett der Ukraine verordnet worden. Darin ist unter anderem Folgendes eingeschlossen:

  • Instandsetzung von Wasserbauten;
  • Arbeiten in einer Höhe von über 1,3 m;
  • Arbeiten in Rohrleitungen;
  • Erdarbeiten in einer Tiefe von über 2 m oder in einer Zone, wo unterirdische Leitungen liegen, oder unter Wasser;
  • Arbeiten in funktionierenden Stromanlagen mit einer Spannung von über 1000 V und in Zonen mit einer hochfrequenten Stromwirkung;
  • Schweißarbeiten;
  • technische Inspektion, Prüfung und gutachtliche Untersuchung (technische Diagnostizierung) für Maschinen, Anlagen und Ausstattungen erhöhter Gefahr;
  • Montage, Demontage, Einstellung, Instandsetzung, Wartung, Rekonstruktion von Maschinen, Anlagen und Ausstattungen erhöhter Gefahr;
  • Arbeiten, die mittels mechanischer Hebevorrichtungen und Bauaufzüge ausgeführt werden;
  • Bau, Montage und Demontage von Gebäuden und Bauwerken sowie Sanierung ihrer baufälligen Elemente usw.

Die Genehmigungen zur Ausführung von Arbeiten erhöhter Gefahr und/oder zum Betrieb (zur Nutzung) von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr sowie die Konformitätserklärungen, die bestätigen, dass eine materielle und technische Basis den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entspricht, unterliegen einer staatlichen Registrierung.

Steuerrechtliche Angelegenheiten

Zu berücksichtigen ist, dass die ukrainische Gesetzgebung zum Besteuerungszweck eine Baustelle sowie ein Bauobjekt bzw. ein zusammenzusetzendes oder zu montierendes Objekt oder eine damit verbundene Überwachungstätigkeit als „inländische Betriebsstätte“ definiert. Die gesamte Arbeitsdauer, die auf eine solche Stelle, ein solches Objekt oder eine solche Tätigkeit (im Rahmen eines Projekts / von miteinander verbundenen Projekten) bezogen ist, die von einem Nichtansässigen durch Arbeitnehmer oder sonstige Arbeitskräfte ausgeführt werden, die von ihm zu diesen Zwecken beschäftigt worden sind, soll dabei 12 Monate überschreiten.

Die Nichtansässigen, die ihre Geschäftstätigkeit in der Ukraine durch ihre abgesonderten Betriebseinheiten (darunter durch ihre inländischen Betriebsstätten) betreiben, sollen sich bei den zuständigen Kontrollbehörden registrieren lassen. Zugleich erfolgt die Registrierung der abgesonderten Betriebseinheiten.

Erträge der Nichtansässigen, die ihre Geschäftstätigkeit auf dem ukrainischen Territorium durch eine inländische Betriebsstätte betreiben, werden im allgemeinen Verfahren besteuert. Steuerrechtlich wird dabei diese inländische Betriebsstätte einem Steuerzahler gleichgestellt, der seine Tätigkeit unabhängig vom jeweiligen Nichtansässigen betreibt.

Erhalt von Arbeitserlaubnissen für Ausländer

Falls sich ein ausländischer Staatsangehöriger auf dem Territorium eines ukrainischen Unternehmens (Kontrahenten) zur Ausführung von Bau- und Montagearbeiten befindet (indem er insbesondere eine Arbeit leitet, seine Beratungen erbringt usw.), soll zuerst für ihn eine Arbeitserlaubnis für die Ukraine erhalten werden.

Dazu muss ein ukrainisches Unternehmen (ein ukrainischer Kontrahent) bei der zuständigen territorialen Behörde des Arbeitsamtes folgende Unterlagen vorlegen:

  1. einen vorschriftsmäßig gestellten Antrag, womit der Arbeitgeber bestätigt, dass die Funktion, in welcher der Ausländer beschäftigt wird, im Sinne des ukrainischen Rechts auf die ukrainische Staatsangehörigkeit nicht bezogen ist und keine Zulassung zu Staatsgeheimnissen fordert;
  2. eine Kopie der Seiten des Passdokuments des Ausländers mit seinen Personalangaben zusammen mit dessen ordnungsgemäß beglaubigten Übersetzung in die ukrainische Sprache;
  3. ein Farbfoto des Ausländers mit Ausmaßen von 3,5 x 4,5 cm;
  4. eine Kopie des zwischen dem ukrainischen und dem ausländischen Unternehmen abgeschlossenen Vertrags, in dem eine Beschäftigung des Ausländers, der durch das ausländische Unternehmen in die Ukraine entsandt worden ist, um dort einen gewissen Arbeitsumfang auszuführen (Dienstleistungen zu gewähren), vorgesehen ist.

Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine

Eine Arbeitserlaubnis, die für einen Ausländer ausgestellt worden ist, gilt als Grundlage zur Erteilung eines langfristigen Visums sowie zur Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung und zur Anmeldung in der Ukraine.

Bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung bekommt der Ausländer die Möglichkeit, sich innerhalb der Gesamtdauer dieser Genehmigung auf dem ukrainischen Territorium ununterbrochen aufzuhalten (uneingeschränkt ein- oder auszureisen); dieser Ausländer wird in seinen Rechten ukrainischen Bürgern gleichgestellt, mit Ausnahme von den Angelegenheiten, die speziell geregelt werden, wie z. B. Wahlrecht oder Kauf von landwirtschaftlichen Böden.

Zur Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • vier Farbfotos mit Ausmaßen von 3,5 х 4,5 cm;
  • Passdokument des Ausländers mit dem Visum des Typs D (dieses ist nach Vorlage zurückzugeben, eine Kopie wird beigelegt);
  • in die ukrainische Sprache übersetzte und ordnungsgemäß beglaubigte Seiten des Passdokuments des Ausländers mit seinen Personalangaben;
  • gültiger Krankenversicherungsschein;
  • Dokument, das die Entrichtung der Verwaltungsgebühr bestätigt;
  • Arbeitserlaubnis für den Ausländer;
  • Bestätigung über die Erfüllung der Verpflichtung des Arbeitgebers, das Staatliche Migrationsamt der Ukraine und das ukrainische Wirtschaftsministerium über eine vorzeitige Kündigung bzw. Auflösung des Arbeitsvertrags mit dem Ausländer zu benachrichtigen.

Die Gültigkeitsdauer einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für einen Ausländer entspricht der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis für diesen Ausländer (bis zu drei (3) Jahren Geltung).

Beitrag veröffentlicht am
5. April 2021

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