Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Kein Antrag auf dauerhafte Teilzeit während Brückenteilzeit Brückenteilzeit vs. unbefristete Teilzeit

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat zu der Frage, ob während einer laufenden Brückenteilzeit gem. § 9a TzBfG ein Antarg auf dauerhafte Teilzeit gem § 8 TzBfG gestellt werden kann, am 2. Dezember 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt (Az.: 16 GLa 821/24) .

Im vorliegenden Fall beantragte eine Arbeitnehmerin zunächst eine Brückenteilzeit von zwei Jahren, die ihr Arbeitgeber gewährte. Noch während dieser Phase stellte sie einen weiteren Antrag auf unbefristete Teilzeit gemäß § 8 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), der nach Ablauf der Brückenteilzeit wirksam werden sollte. Der Arbeitgeber lehnte diesen Antrag ab, woraufhin die Arbeitnehmerin Klage erhob.

Das LAG entschied zugunsten des Arbeitgebers und stellte klar, dass während einer laufenden Brückenteilzeit kein wirksamer Antrag auf unbefristete Teilzeit gestellt werden kann. Die Richter begründeten dies damit, dass das Gesetz eine klare Trennung zwischen befristeter und unbefristeter Teilzeit vorsieht und ein gleichzeitiges Nebeneinander beider Regelungen nicht zulässig ist.

§ 8 TzBfg vs. § 9a TzBfG

Das Urteil stützt sich auf die Bestimmungen des TzBfG. § 9a TzBfG regelt die Brückenteilzeit, die eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit ermöglicht, während § 8 TzBfG den Anspruch auf unbefristete Teilzeit beschreibt. Das Gericht betonte, dass ein Antrag auf unbefristete Teilzeit erst nach Abschluss der Brückenteilzeit gestellt werden kann, um den gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

Bedeutung für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bedeutet dieses Urteil, dass sie sorgfältig planen müssen, wann sie welchen Antrag stellen. Möchte ein Arbeitnehmer nach der Brückenteilzeit in eine unbefristete Teilzeit wechseln, sollte der entsprechende Antrag erst nach Ablauf der befristeten Phase gestellt werden. Arbeitgeber erhalten durch dieses Urteil Rechtssicherheit und können ihre Personalplanung entsprechend gestalten.

Fazit

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts schafft Klarheit im Umgang mit Anträgen auf Teilzeit während einer laufenden Brückenteilzeit. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Trennung zwischen befristeter und unbefristeter Arbeitszeitreduzierung.

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen