Alle Beiträge zum Stichwort: befristeter Vertrag

Mietrecht
Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag?
Befristete Mietverhältnisse unterliegen im deutschen Mietrecht strengen Voraussetzungen. In einem Fall vor dem Amtsgericht Berlin-Kreuzberg stellte sich die Frage, ob eine Studentin, die eine möblierte Wohnung mit befristetem Vertrag gemietet hatte, tatsächlich ausziehen musste oder ob das Mietverhältnis als unbefristet galt. Das Gericht entschied zugunsten der Mieterin – mit Verweis auf die gesetzlichen Regelungen zur Befristung und zur „vorübergehenden Gebrauchsüberlassung“.

Kein Antrag auf dauerhafte Teilzeit während Brückenteilzeit
Brückenteilzeit vs. unbefristete Teilzeit
Die Einführung der Brückenteilzeit im Jahr 2019 ermöglichte es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren und anschließend zur Vollzeit zurückzukehren. Doch was passiert, wenn während dieser befristeten Teilzeit ein Wunsch nach dauerhafter Reduzierung der Arbeitszeit entsteht?

Mieterschutz
Eigenbedarfskündigung: Unzureichende Begründung bei weiteren zur Verfügung stehenden Wohnungen
Im Folgenden hat sich das Amtsgericht Hamburg (AG) erneut mit der Frage befassen müssen, wann eine Eigenbedarfskündigung ausreichend begründet ist.

Arbeitsrecht
Achtung bei gescannter als Unterschrift: Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags möglich
Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist. So hat es das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden.

Umsetzung der "Arbeitsbedingungenrichtline"
Neue Arbeitsbedingungen: Erweiterung der Arbeitnehmerrechte
Durch die Umsetzung der sog. "Arbeitsbedingungenrichtlinie" werden neue Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen geschaffen. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab dem 01. August 2022 beachten müssen:

Mietrecht
Wohnraummiete: Enge Grenzen für Vertrag auf Zeit
Soll ein Mietvertrag über Wohnraum auf eine bestimmte Zeit beschränkt werden, muss eine Begründung hierfür im Vertrag schriftlich angegeben sein. Ist die Begründung zu allgemein gehalten, hat dies zur Folge, dass das Mietverhältnis als unbefristet abgeschlossen gilt. Der Mieter muss dann damit rechnen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen greifen, auch wenn das für ihn nachteilig ist. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal entschieden.