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Arbeitsrecht Darf man während Krankheit gekündigt werden? – Ihre Rechte im Überblick

Als Arbeitnehmer befinden Sie sich in einer äußerst belastenden Situation, wenn Sie während einer Krankheit eine Kündigung erhalten. Neben den gesundheitlichen Sorgen kommen nun auch noch existenzielle Ängste hinzu. Viele Betroffene fragen sich verzweifelt: Darf der Arbeitgeber das überhaupt? Welche Rechte habe ich in dieser Lage? Und wie kann ich mich am besten wehren?

Das Wichtigste im Überblick:

  • Eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft
  • Betroffene sollten die kurze Frist für eine Kündigungsschutzklage unbedingt beachten
  • Fachkundige anwaltliche Unterstützung erhöht die Chancen, eine unberechtigte Kündigung abzuwenden

Die rechtliche Ausgangslage: Kündigung trotz Krankheit möglich

Zunächst einmal die wichtigste Information vorweg: Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist eine Kündigung während einer Krankschreibung grundsätzlich möglich. Der Kündigungsschutz gilt auch in dieser Zeit. Allerdings müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Kündigung rechtswirksam aussprechen zu können.

Wann ist eine Kündigung während der Krankheit zulässig?

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann nur unter bestimmten Umständen wirksam sein. Dafür müssen in der Regel drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Negative Gesundheitsprognose : Es muss zum Zeitpunkt der Kündigung von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten auch in Zukunft auszugehen sein.
  2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen : Die zu erwartenden Fehlzeiten müssen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers führen.
  3. Interessenabwägung:  Die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Interessen des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand überwiegen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Kündigung nicht allein deshalb unwirksam ist, weil sie während einer Erkrankung ausgesprochen wird. Entscheidend ist vielmehr, ob die oben genannten Kriterien erfüllt sind.

Besonderheiten bei Langzeiterkrankungen

Bei Langzeiterkrankungen gelten besondere Regeln. Hier kann eine Kündigung in Betracht kommen, wenn:

  • die Krankheit auch künftig für nicht absehbare Zeit anhalten wird oder
  • eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht absehbar ist und
  • die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt werden.

Auch in diesen Fällen muss der Arbeitgeber jedoch eine sorgfältige Interessenabwägung vornehmen und alle Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung prüfen.

Ihre Rechte bei einer Kündigung während der Krankheit

Wenn Sie eine Kündigung während Ihrer Krankschreibung erhalten, stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:

  1. Entgeltfortzahlung:  Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt von der Kündigung unberührt. Dies ist in § 8 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt.
  2. Kündigungsschutzklage: Sie haben das Recht, gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorzugehen. Hierfür gilt allerdings eine sehr kurze Frist von nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
  3. Abfindung:  Sollte sich die Kündigung als unwirksam erweisen, können Sie unter Umständen eine Abfindung aushandeln.

Häufige Irrtümer zum Thema Kündigung bei Krankheit

Im Zusammenhang mit Kündigungen während einer Krankschreibung kursieren viele Fehlannahmen. Hier möchten wir mit einigen weit verbreiteten Irrtümern aufräumen:

  1. „Im Krankenstand bin ich unkündbar“:  Wie bereits erläutert, ist eine Kündigung auch während einer Krankschreibung möglich.
  2. „Ich muss dem Arbeitgeber meine Diagnose mitteilen“:  Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Details zu Ihrer Erkrankung offenzulegen.
  3. „Solange ich krankgeschrieben bin, läuft die Kündigungsfrist nicht“: Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, unabhängig von einer bestehenden Krankschreibung.

Was tun, wenn Sie im Krankenstand gekündigt werden?

Wenn Sie eine Kündigung während Ihrer Krankschreibung erhalten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Ruhe bewahren:  Eine übereilte Reaktion könnte Ihrer Position schaden.
  2. Unterlagen sammeln:  Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Krankmeldungen etc.).
  3. Fristen beachten:  Denken Sie an die sehr kurze Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage.
  4. Rechtliche Beratung einholen:  Konsultieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht.
  5. Arbeitssuchend melden:  Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um keine Nachteile zu riskieren.

Fazit: Handeln Sie schnell und lassen Sie sich beraten

Eine Kündigung während der Krankheit stellt Sie vor große Herausforderungen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und schnell handeln. Die kurze Frist für eine Kündigungsschutzklage von nur drei Wochen erfordert rasches Handeln.

Mit fachkundiger anwaltlicher Unterstützung können Sie Ihre Chancen deutlich verbessern, eine unberechtigte Kündigung abzuwenden oder zumindest eine angemessene Kompensation zu erhalten. Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen – es geht um Ihre berufliche Zukunft und finanzielle Sicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Darf mir während einer Krankschreibung überhaupt gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung während einer Krankschreibung ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Kündigung rechtmäßig ist.

Welche Voraussetzungen muss eine Kündigung während der Krankheit erfüllen?

Für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung müssen in der Regel drei Voraussetzungen erfüllt sein:

- Eine negative Gesundheitsprognose

- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen

- Eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, da sie sehr strikt ist und in der Regel nicht verlängert werden kann.

Behalte ich meinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ich während der Krankheit gekündigt werde?

Ja, Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt von der Kündigung unberührt. Dies ist in § 8 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, an welcher Krankheit ich leide?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Details zu Ihrer Erkrankung offenzulegen. Eine allgemeine Krankmeldung reicht aus.

Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung während meiner Krankschreibung erhalte?

Bestenfalls treten Sie mit uns in Kontakt und lassen sich anwaltlich beraten. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Kann ich eine Abfindung verlangen, wenn mir während der Krankheit gekündigt wurde?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung bei einer krankheitsbedingten Kündigung besteht in der Regel nicht. Jedoch kann eine Abfindung oft im Rahmen von Verhandlungen oder eines Vergleichs vor Gericht erzielt werden, wenn die Kündigung möglicherweise unwirksam ist.

Wie wirkt sich eine Kündigung während der Krankheit auf meinen Arbeitslosengeldanspruch aus?

Eine Kündigung während der Krankheit hat grundsätzlich keine negativen Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Sie sollten sich aber so bald wie möglich bei der Agentur für Arbeit melden.

Was passiert, wenn ich nach einer längeren Krankheit wieder arbeitsfähig werde? 

Wenn die Kündigung wirksam war, endet das Arbeitsverhältnis zum vorgesehenen Zeitpunkt, unabhängig davon, ob Sie wieder arbeitsfähig sind. War die Kündigung unwirksam, haben Sie Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Diesen Anspruch müssen Sie aber im Wege der Kündigungsschutzklage bei Gericht einklagen.

Lohnt es sich, gegen eine Kündigung während der Krankheit vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt es sich, gegen eine solche Kündigung vorzugehen. Oft sind krankheitsbedingte Kündigungen angreifbar, da die Voraussetzungen sehr streng sind. Eine fachkundige anwaltliche Beratung kann Ihre Chancen deutlich verbessern, entweder die Kündigung abzuwenden oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erzielen.

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