Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht aktuell Der Erbe trägt das Risiko einer Überbezahlung des Pflichtteilsberechtigten bei unklaren Nachlassverbindlichkeiten

Wer als Kind, Enkel, Elternteil oder Ehegatte enterbt wird, stehen Pflichtteilsansprüche zu. Die Höhe dieser Ansprüche ist abhängig vom Wert des gesamten Nachlasses. Schulden des Erblassers mindern also den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten. Werden Forderungen gegen den Nachlass geltend gemacht, gegen die der Erbe vorgeht, so ist der Pflichtteilsanspruch zunächst unter Außerachtlassung dieser noch ungewissen Verbindlichkeit zu berechnen.

Das Risiko, dass sich ein späterer eventueller Rückforderungsanspruch gegen den Pflichtteilsberechtigten nicht mehr realisieren lässt, trägt also der Erbe. Das Oberlandesgericht Koblenz (Beschluss vom 14.8.2020 (12 W 173/20) hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem eine Frau nur einer Ihrer beiden Töchter zur Alleinerbin bestimmt. Die andere Tochter war also enterbt und verlangte Pflichtteilszahlungen in Höhe von rund 7.000,00 €. Die Schwester, welche Erbin geworden war, stellte das grundsätzliche Bestehen derartiger Ansprüche zwar nicht in Abrede, behauptete aber, dass der gemeinsame Bruder Ansprüche gegen den Nachlass in Höhe von rund 57.000,00 € hätte, sodass der Nachlass nicht werthaltig sei. Würde nämlich festgestellt werden, dass dem Bruder die Forderung zusteht, würden sich die Pflichtteilsansprüche rechnerisch auf null reduzieren. Die Erbin verweigerte daher eine Zahlung, bis gerichtlich endgültig geklärt sei, dass dem Bruder kein Anspruch gegen den Nachlass zusteht.

Das OLG Koblenz stellte fest, dass eine Zahlungsverweigerung zu Unrecht erfolgte. Nach dem Gesetz seien nämlich ungewisse Verbindlichkeiten, so wie sie hier vom Bruder geltend gemacht worden waren, bei der Feststellung des Nachlasswertes außen vor zu lassen. Die Erbin dürfte daher den Pflichtteilsansprüchen Ihrer Schwester diese nicht abschließend geklärte, ungewisse Verbindlichkeit nicht entgegenhalten.

Das Gesetz sieht insofern eine eindeutige Risikoverteilung dahingehend vor, dass die Alleinerbin zunächst unter Außerachtlassung der ungewissen Verbindlichkeiten des Bruders die Pflichtteilsansprüche der Schwester ausgleichen muss, um dann eventuell später, falls sich die Forderung des Bruders als bestehend herausstellen sollte, einen Rückforderungsanspruch in Höhe des überzahlten Betrages gegen die Pflichtteilsberechtigte Schwester geltend machen zu können. Das Risiko, dass sich dieser Rückzahlungsanspruch dann allerdings nicht mehr realisieren lässt, trägt somit die Erbin.

Beitrag veröffentlicht am
11. Januar 2021

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2026

Koalitionsvertrag: große Veränderungen für die soziale Sicherheit und die Arbeitsunfähigkeit (NLD)

Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen im System der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

Beitrag lesen
Medizin
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

Beitrag lesen