Alle Beiträge zum Stichwort: Erbe
Unternehmensnachfolge
Wann sollte man mit den Vorbereitungen für die Unternehmensnachfolge beginnen?
Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und rechtzeitige Vorbereitung erfordert. Idealerweise sollte man mit den Vorbereitungen mindestens fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Übergabetermin beginnen. Dies ermöglicht ausreichend Zeit, um alle notwendigen Schritte sorgfältig zu planen und umzusetzen sowie unvorhergesehene Herausforderungen zu bewältigen. Diese lange Frist verhindert auch, dass man unter Druck gerät und dann die falschen Entscheidungen trifft.
Jastrowsche Klausel
Steuernachteile beim Berliner Testament
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten für den ersten Erbfall gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Die Kinder können das Konstrukt jedoch dadurch aus den Angeln heben, dass sie beim Tod des Erstversterbenden ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen. Um dies zu verhindern, kann eine Strafklausel aufgenommen werden, z. B. die Jastrowsche Klausel. Über einen solchen Fall hatte nun der Bundesfinanzhof zu entscheiden. Das Urteil zeigt, dass derartige Regelungen zumindest aus erbschaftsteuerlicher Sicht nachteilig sein können.
Erbrecht
Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München gibt Veranlassung, sich noch einmal die Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament zu vergegenwärtigen. Dieses hatte nun darüber zu befinden, ob es sich bei einer mitten im Testament platzierten Unterschrift um eine ordnungsgemäße Unterschrift im Sinne von § 2247 BGB handelt oder ob das Testament der Erblasserin mangels Unterschrift als formunwirksam anzusehen ist.
Ausschluss bei Sozialhilfeempfängern?
Ist ein mündlicher Pflichtteilsverzicht möglich?
Vor dem Erbfall muss ein Verzicht auf den Pflichtteil zwingend notariell beurkundet werden. Nach dem Tod eines Erblassers kann auch durch mündliche Erklärung auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs verzichtet werden.
Erbrecht
Bindungswirkung des Ehegattentestaments: Weder nachträgliche Testamentsvollstreckung noch nachträgliche Abänderung von Voll- zu Vorerben
Wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Ehegattentestament unterliegen grundsätzlich einer Bindungswirkung und können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht einseitig abgeändert werden. Deshalb bleibt auch dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) keine andere Möglichkeit, als auf die Einhaltung der von beiden Erblassern gemeinsam getroffenen Vereinbarung zu bestehen.
Erbrecht
Die Immobilie in der Erbengemeinschaft
In einer Erbengemeinschaft gehört den Miterben als Gesamthandsgemeinschaft der gesamte Nachlass gemeinsam. Die Veräußerung einer Immobilie ist nur mit Zustimmung aller Miterben möglich.
Gesellschaftsrecht und Erbrecht
Nachfolgeplanung für Unternehmer – nicht nur ein (erb-)rechtliches Thema
Fällt ein vom künftigen Erblasser geführtes Unternehmen in sein Vermögen, geht es immer auch darum, ob und wie das Unternehmen des Erblassers nach seinem Tod erfolgreich weitergeführt werden kann.
Wohnrecht
Erbengemeinschaft verkauft Haus an den Enkel - Verkauft es der Enkel weiter und missachtet das Wohnrecht der Großmutter, schuldet er ihr Schadenersatz
Als ein alter Herr gestorben war, erbten seine Frau und die zwei Töchter das Einfamilienhaus und etwas Vermögen. Im Haus wollte die Witwe auf jeden Fall wohnen bleiben. Unter dieser Bedingung einigte sich die 75-Jährige mit den Töchtern und ihrem Enkel darauf, die Immobilie dem Enkel zu verkaufen. Auf diese Vereinbarung verließ sich die Großmutter und verzichtete darauf, ihr Wohnrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Erbrecht
Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Online-Accounts?
In der Vergangenheit haben Online-Dienste den Angehörigen den Zugriff auf die Nutzerkonten Verstorbener verweigert. Dazu hat der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil (vom 12.07.2018 – III ZR 183/17) klargestellt, dass der digitale Nachlass der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB unterliegt. Das bedeutet, dass der digitale Nachlass mit anderen Erbgegenständen gleichzusetzen ist.
Erbrecht
Testament: Alleinerbe – auch wenn andere ebenfalls etwas erben!
Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen Begünstigten mit Vermächtnissen bedacht werden sollten. Hierfür spricht, wenn die einer Person zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellen und diese Person nach dem Testament auch für die „Beerdigung und Folgekosten“ verantwortlich zeichnen sollte. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.