Alle Beiträge zum Stichwort: Nachlass

Wechselbezügliche Verfügungen
OLG München: Gemeinschaftliches Testament zu Gunsten der Patenkinder auch nach dem Tod eines Ehegatten bindend
Wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament sind eine wichtige rechtliche Gestaltungsmöglichkeit für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die ihren Nachlass regeln möchten. Besonders entscheidend ist die starke Bindungswirkung dieser Verfügungen: Nachdem ein Ehegatte verstorben ist, kann der überlebende Partner die getroffenen Vereinbarungen grundsätzlich nicht mehr einseitig ändern oder widerrufen. Schwierigkeiten können sich jedoch bei der Beantwortung der Frage ergeben, ob überhaupt wechselbezügliche Verfügungen vorliegen.

Erbrecht
Erbe trotz Scheidung: Ohne weitere Regelungen besteht vor Heirat festgelegte Erbeinsetzung weiter
Eine letztwillige Verfügung unter Ehegatten wird unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich aber mit dem besonderen Fall beschäftigen, in dem die später geschiedenen Eheleute bereits mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung einen gemeinsamen Erbvertrag abgeschlossen und dabei etwas Wichtiges vergessen hatten.

Erbrecht
Wie hoch ist der Pflichtanteil bei einer Enterbung — Was Sie wissen müssen
Die Enterbung eines nahen Angehörigen ist meist das Ergebnis tiefer familiärer Konflikte und emotional sehr belastend – sowohl für den Erblasser als auch für die enterbten Personen. Doch selbst wenn jemand durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde, steht ihm in den meisten Fällen noch der Pflichtteil zu. Dieser gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass sorgt häufig für Verunsicherung: Wie hoch ist er? Kann man ihn umgehen? Wie wird er berechnet?
Erbrecht
Gemeinschaftliches Testament – Möglichkeiten und Risiken
Es gibt viele Möglichkeiten den eigenen Nachlass zu gestalten. In dem folgenden Beitrag erklärt Kollegin Rothe, dass der Nachlass auch gemeinsam geregelt werden kann.

Erbrecht
Der Erbfall in der Patchworkfamilie – Besser vorher regeln!
Wer möchte, dass das Erbe einmal in die richtigen Hände fällt, sollte sich gerade in einer Patchworksituation um eine Nachlassregelung kümmern.

Erbschaftssteuer
Freibetrag bei der Erbschaftssteuer
Im Falle eines Erbverzichts wird der Verzichtende auf zivilrechtlicher Ebene so behandelt, als wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr gelebt hätte. Erhöht sich dadurch aber auch der Freibetrag für den erbenden Enkel, wenn dessen Vater auf sein Erbe verzichtet hat? Mit dieser Frage musste sich der Bundesfinanzhof auseinandersetzen.

Erbrecht
Wirksamkeit eines unkonventionellen Testaments
Ein Mann beantragte einen Erbschein, da er auf einem Briefumschlag vermeintlich als Erbe eingesetzt wurde. Dieses war jedoch aus Symbolen und maschinengeschriebenen Adressaufklebern zusammengesetzt. Zudem war die Unterschrift kaum lesbar und befand sich nicht unterhalb der Erklärung. Das Nachlassgericht zweifelte deshalb an der Formwirksamkeit des mutmaßlichen Testaments.

Erbrecht
Erbschaftsausschlagung: Anfechtung bei relevantem Irrtum über Zusammensetzung des Nachlasses
Wer einen überschuldeten Nachlass zu erben droht, kann diese drohende Last rechtzeitig ablehnen und das Erbe ausschlagen. Was aber passiert, wenn man erst danach von Vermögenswerten des Erblassers erfährt, und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um doch noch in den Genuss der Erbschaft zu kommen, zeigt die folgende Entscheidung des Oberlandesgerichtsfurt am Main (OLG).

Erbrecht
Anfechtung der Erbschaftsausschlagung
Die Tochter nahm an, die Mutter habe Schulden gehabt. Die Erbschaft schlug sie deshalb aus. Einige Monate später informierte der Nachlasspfleger die Tochter darüber, dass zum Nachlass der Mutter ein Konto-Guthaben „im oberen fünfstelligen Bereich“ gehörte. Daraufhin focht sie ihre Willenserklärung an, die Erbschaft auszuschlagen, und beantragte einen Alleinerbschein.

Unternehmensnachfolge
Wann sollte man mit den Vorbereitungen für die Unternehmensnachfolge beginnen?
Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und rechtzeitige Vorbereitung erfordert. Idealerweise sollte man mit den Vorbereitungen mindestens fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Übergabetermin beginnen. Dies ermöglicht ausreichend Zeit, um alle notwendigen Schritte sorgfältig zu planen und umzusetzen sowie unvorhergesehene Herausforderungen zu bewältigen. Diese lange Frist verhindert auch, dass man unter Druck gerät und dann die falschen Entscheidungen trifft.