Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Einbürgerung Die Einbürgerung in der Ukraine

1. Tätigung einer ausländischen Investition

2. Einbürgerungsverfahren in der Ukraine

3. Einbürgerungsbedingungen in der Ukraine

4. Ablehnung der Einbürgerung in der Ukraine

Tätigung einer ausländischen Investition

Die Personen, die eine Investition in die ukrainische Wirtschaft in einer ausländischen konvertierbaren Währung im Betrage von mindestens 100 Tsd. US-Dollar getätigt haben, können eine Immigrationserlaubnis erteilt bekommen. Die Immigrationserlaubnis gilt als Grundlage für den Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, die wiederum das Recht gewährt, einen legalen ständigen Aufenthalt auf dem ukrainischen Territorium zu haben sowie Unterlagen zur Einbürgerung in der Ukraine einzureichen.

Einbürgerungsverfahren in der Ukraine

Ein Ausländer oder ein Staatenloser, der in der Ukraine eingebürgert werden will, muss seinen Einbürgerungsantrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen beim Staatlichen Migrationsamt der Ukraine einreichen. Das Migrationsamt prüft, ob die Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt und ausgefertigt sind, ob die Einbürgerungsbedingungen erfüllt sind und ob es Gründe gibt, derentwegen eine Person in der Ukraine nicht eingebürgert werden darf.

Danach werden die Unterlagen zusammen mit der Beurteilung des Migrationsamtes an den Einbürgerungsausschuss beim Präsidenten der Ukraine übergeben, und der Präsident der Ukraine trifft anschließend die Entscheidung und gibt den Einbürgerungserlass heraus. Als Einbürgerungsdatum gilt der Tag des Erlasses.

Zur Erledigung des oben genannten Verfahrens müssen jedoch die Ausländer, die in der Ukraine eingebürgert werden wollen, die Bedingungen erfüllen, die für die Einbürgerung in der Ukraine erforderlich sind.

Einbürgerungsbedingungen in der Ukraine

Zu den Einbürgerungsbedingungen in der Ukraine gehören:

1) Anerkennung und Einhaltung der ukrainischen Verfassung und Gesetze

2) Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit.

Ausländer, die sich zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit verpflichtet haben, müssen eine jeweilige Urkunde (die durch die zuständige Behörde ausgestellt ist) beim Migrationsamt innerhalb von zwei (2) Jahren ab Einbürgerung in der Ukraine einreichen. Ausländer, die die Staatsangehörigkeit von mehreren Staaten besitzen, müssen sich zur Aufgabe der Staatsangehörigkeit dieser Staaten verpflichten.

Die Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich:

  • seitens der Ausländer, die Staatsangehörige solcher Staaten sind, deren Gesetzgebung eine automatische Aufgabe der Staatsangehörigkeit gleichzeitig zur Einbürgerung in einem anderen Staat vorsieht. Solche gesetzlichen Vorschriften gelten, z. B., in Österreich, Norwegen, China, Indien, Indonesien;
  • wenn internationale Abkommen zwischen der Ukraine und anderen Staaten, deren Staatsangehörigkeit die Ausländer besitzen, die Aufgabe der Staatsangehörigkeit dieser Staaten gleichzeitig zur Einbürgerung in der Ukraine vorsehen. Z. B., „Das Abkommen zwischen der Ukraine und Georgien über die Vorbeugung des Eintritts von Fällen der doppelten Staatsangehörigkeit und über die Behebung der bereits bestehenden doppelten Staatsangehörigkeit».

3) Ein ununterbrochener legaler Aufenthalt auf dem ukrainischen Territorium innerhalb von den letzten fünf (5) Jahren (als Beleg dafür kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine dienen).

Als ein ununterbrochener Aufenthalt auf dem ukrainischen Territorium gilt der Aufenthalt einer Person in der Ukraine, soweit ihre einmalige Ausreise in Privatangelegenheiten 90 Tage nicht überschritt und alle Ausreisen maximal 180 Tage pro Jahr betrugen. Keine Verletzung der Anforderung zu einem ununterbrochenen Aufenthalt ist die Ausreise der Person auf eine Dienstreise, zum Studium, in den Urlaub, zur medizinischen Behandlung auf eine fachärztliche Empfehlung oder ein Wohnortwechsel auf dem ukrainischen Territorium.Diese Bedingung bezieht sich nicht auf die Ausländer, die mit einem ukrainischen Bürger / einer ukrainischen Bürgerin über zwei (2) Jahre verheiratet sind, sowie auf Ausländer oder Staatenlose, die mit einem ukrainischen Bürger / einer ukrainischen Bürgerin über zwei (2) Jahre in der Ehe lebten, die infolge seines / ihres Todes beendet worden ist.

4) Erhalt einer Immigrationsgenehmigung.

5) Ukrainische Sprachkenntnisse oder Sprachverstehen in einem Umfang, der für die Kommunikation ausreichend ist. Diese Bedingung bezieht sich nicht auf die Personen, die körperlich behindert sind (blind, taub, stumm).

6) Dokument über die Wahrnehmung von legalen Quellen zum Lebensunterhalt innerhalb der letzten sechs (6) Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Einbürgerung in der Ukraine.

Als ein solches Dokument gilt ein Auszug aus dem Bankkonto des Ausländers. Dabei muss die Summe von Geldmitteln auf dem Bankkonto mindestens das Zwölffache des Existenzminimums betragen, das in der Ukraine zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegt war.

Ablehnung der Einbürgerung in der Ukraine

Eine Person darf in der Ukraine nicht eingebürgert werden, soweit sie:

  1. ein Verbrechen gegen die Menschheit oder einen Genozid begangen hat;
  2. in der Ukraine zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist wegen der Begehung eines schweren oder besonders schweren Verbrechens (vor der Straftilgung oder -löschung) unter Berücksichtigung des Bedrohungsgrades für die nationale Staatssicherheit;
  3. eine Straftat auf dem Territorium eines anderen Staates begangen hat, die in der ukrainischen Gesetzgebung als ein schweres oder besonders schweres Verbrechen anerkannt ist.

Beitrag veröffentlicht am
10. Februar 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
12.10.2026

Wer entscheidet, ob bei einem Geschäftsführer ein Interessenkonflikt vorliegt – und er die Versammlung verlassen muss? (NLD)

Nicht der Geschäftsführer selbst, so urteilte der Hoge Raad am 10. April 2026 im Getir-Fall. Diese Entscheidung obliegt seinen Kollegen oder den Aufsichtsorganen der Gesellschaft – und es liegt in deren Verantwortung, auch tatsächlich einzugreifen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Niederländisches Parlament stimmt der Rechtsvermutung für Selbstständige zu: ein wichtiger Schritt, doch echte Klarheit steht noch aus

Die Debatte über Selbstständige und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die Politik in Den Haag, Auftraggeber und Arbeitnehmer mittlerweile schon seit Jahren. In dieser Zeit sind zahlreiche Berichte erschienen, verschiedene Regierungen haben neue Gesetze angekündigt, und die Rechtsprechung hat wichtige Leitlinien für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Dennoch herrscht in der Praxis nach wie vor große Unsicherheit darüber, wann von einer selbstständigen Tätigkeit und wann von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann. Mit der Zustimmung der Eerste Kamer zum Gesetz zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis wurde ein weiterer Schritt getan.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Komplett digitale Versammlungen: Das ändert sich (und warum Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten sollten) (NLD)

Die Art und Weise, wie wir Versammlungen abhalten, verändert sich rasant. Während physische Zusammenkünfte lange Zeit die Norm waren, hat der Aufschwung digitaler Mittel neue Möglichkeiten eröffnet. In Kürze wird der (niederländische) Gesetzgeber einen wichtigen nächsten Schritt unternehmen: Es wird möglich sein, eine vollständig digitale Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung abzuhalten. Was aber bedeutet das für Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter/Mitglied? Und wie können Sie schon jetzt klug darauf reagieren?

Beitrag lesen