Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Einbürgerung Die Einbürgerung in der Ukraine

1. Tätigung einer ausländischen Investition

2. Einbürgerungsverfahren in der Ukraine

3. Einbürgerungsbedingungen in der Ukraine

4. Ablehnung der Einbürgerung in der Ukraine

Tätigung einer ausländischen Investition

Die Personen, die eine Investition in die ukrainische Wirtschaft in einer ausländischen konvertierbaren Währung im Betrage von mindestens 100 Tsd. US-Dollar getätigt haben, können eine Immigrationserlaubnis erteilt bekommen. Die Immigrationserlaubnis gilt als Grundlage für den Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, die wiederum das Recht gewährt, einen legalen ständigen Aufenthalt auf dem ukrainischen Territorium zu haben sowie Unterlagen zur Einbürgerung in der Ukraine einzureichen.

Einbürgerungsverfahren in der Ukraine

Ein Ausländer oder ein Staatenloser, der in der Ukraine eingebürgert werden will, muss seinen Einbürgerungsantrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen beim Staatlichen Migrationsamt der Ukraine einreichen. Das Migrationsamt prüft, ob die Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt und ausgefertigt sind, ob die Einbürgerungsbedingungen erfüllt sind und ob es Gründe gibt, derentwegen eine Person in der Ukraine nicht eingebürgert werden darf.

Danach werden die Unterlagen zusammen mit der Beurteilung des Migrationsamtes an den Einbürgerungsausschuss beim Präsidenten der Ukraine übergeben, und der Präsident der Ukraine trifft anschließend die Entscheidung und gibt den Einbürgerungserlass heraus. Als Einbürgerungsdatum gilt der Tag des Erlasses.

Zur Erledigung des oben genannten Verfahrens müssen jedoch die Ausländer, die in der Ukraine eingebürgert werden wollen, die Bedingungen erfüllen, die für die Einbürgerung in der Ukraine erforderlich sind.

Einbürgerungsbedingungen in der Ukraine

Zu den Einbürgerungsbedingungen in der Ukraine gehören:

1) Anerkennung und Einhaltung der ukrainischen Verfassung und Gesetze

2) Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit.

Ausländer, die sich zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit verpflichtet haben, müssen eine jeweilige Urkunde (die durch die zuständige Behörde ausgestellt ist) beim Migrationsamt innerhalb von zwei (2) Jahren ab Einbürgerung in der Ukraine einreichen. Ausländer, die die Staatsangehörigkeit von mehreren Staaten besitzen, müssen sich zur Aufgabe der Staatsangehörigkeit dieser Staaten verpflichten.

Die Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich:

  • seitens der Ausländer, die Staatsangehörige solcher Staaten sind, deren Gesetzgebung eine automatische Aufgabe der Staatsangehörigkeit gleichzeitig zur Einbürgerung in einem anderen Staat vorsieht. Solche gesetzlichen Vorschriften gelten, z. B., in Österreich, Norwegen, China, Indien, Indonesien;
  • wenn internationale Abkommen zwischen der Ukraine und anderen Staaten, deren Staatsangehörigkeit die Ausländer besitzen, die Aufgabe der Staatsangehörigkeit dieser Staaten gleichzeitig zur Einbürgerung in der Ukraine vorsehen. Z. B., „Das Abkommen zwischen der Ukraine und Georgien über die Vorbeugung des Eintritts von Fällen der doppelten Staatsangehörigkeit und über die Behebung der bereits bestehenden doppelten Staatsangehörigkeit».

3) Ein ununterbrochener legaler Aufenthalt auf dem ukrainischen Territorium innerhalb von den letzten fünf (5) Jahren (als Beleg dafür kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine dienen).

Als ein ununterbrochener Aufenthalt auf dem ukrainischen Territorium gilt der Aufenthalt einer Person in der Ukraine, soweit ihre einmalige Ausreise in Privatangelegenheiten 90 Tage nicht überschritt und alle Ausreisen maximal 180 Tage pro Jahr betrugen. Keine Verletzung der Anforderung zu einem ununterbrochenen Aufenthalt ist die Ausreise der Person auf eine Dienstreise, zum Studium, in den Urlaub, zur medizinischen Behandlung auf eine fachärztliche Empfehlung oder ein Wohnortwechsel auf dem ukrainischen Territorium.Diese Bedingung bezieht sich nicht auf die Ausländer, die mit einem ukrainischen Bürger / einer ukrainischen Bürgerin über zwei (2) Jahre verheiratet sind, sowie auf Ausländer oder Staatenlose, die mit einem ukrainischen Bürger / einer ukrainischen Bürgerin über zwei (2) Jahre in der Ehe lebten, die infolge seines / ihres Todes beendet worden ist.

4) Erhalt einer Immigrationsgenehmigung.

5) Ukrainische Sprachkenntnisse oder Sprachverstehen in einem Umfang, der für die Kommunikation ausreichend ist. Diese Bedingung bezieht sich nicht auf die Personen, die körperlich behindert sind (blind, taub, stumm).

6) Dokument über die Wahrnehmung von legalen Quellen zum Lebensunterhalt innerhalb der letzten sechs (6) Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Einbürgerung in der Ukraine.

Als ein solches Dokument gilt ein Auszug aus dem Bankkonto des Ausländers. Dabei muss die Summe von Geldmitteln auf dem Bankkonto mindestens das Zwölffache des Existenzminimums betragen, das in der Ukraine zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegt war.

Ablehnung der Einbürgerung in der Ukraine

Eine Person darf in der Ukraine nicht eingebürgert werden, soweit sie:

  1. ein Verbrechen gegen die Menschheit oder einen Genozid begangen hat;
  2. in der Ukraine zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist wegen der Begehung eines schweren oder besonders schweren Verbrechens (vor der Straftilgung oder -löschung) unter Berücksichtigung des Bedrohungsgrades für die nationale Staatssicherheit;
  3. eine Straftat auf dem Territorium eines anderen Staates begangen hat, die in der ukrainischen Gesetzgebung als ein schweres oder besonders schweres Verbrechen anerkannt ist.

Beitrag veröffentlicht am
10. Februar 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen
IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

Beitrag lesen