Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Versicherungsrecht aktuell Diebstahl aus einem verschlossenen Pkw

Nach den Versicherungsbedingungen in der Hausratversicherung (GDV) besteht Versicherungsschutz nicht für Kraftfahrzeuge, sondern nur innerhalb des versicherten Objekts.

In dem vom Hanseatischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall hatten die Parteien den räumlichen Versicherungsschutz erweitert und den Diebstahl aus Kraftfahrzeugen auf bis zu 1 % der Versicherungssumme mitversichert. Wie auch in der Kraftfahrzeugversicherung gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Bereich der Hausratversicherung, wenn der Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Diebstahl das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist. Hierunter versteht die Rechtsprechung ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine versicherte Entwendung zulassen.

Zu dem Minimum an Tatsachen, die der Versicherungsnehmer bei einem Einbruchdiebstahl darzulegen hat, gehört, dass die als gestohlen gemeldeten Sache vor dem behaupteten Diebstahl a. a. O. vorhanden und nach dem Diebstahl nicht mehr aufzufinden war sowie dass Einbruchspuren vorhanden sind.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Verbraucherrecht, Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
23.09.2026

Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Streaming-Diensten

Beitrag lesen
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Verbraucherrecht
23.09.2026

Autokauf: Beweislastumkehr bei Mängeln

Auch wenn für einen Fahrzeugbrand mehrere Ursachen denkbar sind, kann die gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers greifen

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen