Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Legal News Niederlande Gesetzesentwurf über die Überlassung von Arbeitskräften: Was bedeutet dies für Unternehmen, die Arbeitskräfte ausleihen oder entleihen? (NLD)

Am 15. April 2025 hat die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments den Gesetzentwurf für das Gesetz über die Überlassung von Arbeitskräften (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten, kurz: WTTA) verabschiedet. Der Gesetzentwurf gilt für alle Unternehmen, die Arbeitskräfte überlassen, unabhängig davon, ob dies die Haupttätigkeit des Unternehmens ist. Ziel des WTTA ist es, die Position der Leiharbeitnehmer zu verbessern und gleiche Bedingungen zwischen Leiharbeitgebern und Leiharbeitnehmern zu schaffen. Das WTTA soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Öffentliches Zulassungssystem

Im Mittelpunkt des WTTA steht ein öffentliches Zulassungssystem für Unternehmen, die Arbeitskräfte überlassen. Ab Inkrafttreten des WTTA dürfen nur noch zugelassene Leiharbeitsunternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Eine neu zu gründende Zulassungsstelle wird über die Zulassungsanträge entscheiden.

Um für eine Zulassung – und damit eine Genehmigung – in Betracht zu kommen, müssen Leiharbeitsunternehmen eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

  • Eintrag bei der Handelskammer;
  • Ein Inspektionsbericht, aus dem hervorgeht, dass die einschlägigen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden;
  • Die Stellung einer finanziellen Sicherheit in Form einer Kaution in Höhe von EUR 100.000;
  • Ein Führungszeugnis (VOG) für juristische Personen.

Bei positiver Bewertung erteilt die Zulassungsbehörde eine Genehmigung für vier Jahre. Nach der Zulassung sind regelmäßige Kontrollen vorgeschrieben. Diese Kontrollen werden von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die vom Ministerium für Soziales und Arbeit benannt werden. Bei Nichteinhaltung der Zulassungsbedingungen kann die Genehmigung ausgesetzt oder widerrufen werden. Die Überlassung von Arbeitskräften durch dieses Leiharbeitsunternehmen ist dann selbstverständlich nicht mehr zulässig.

Insbesondere die korrekte Einhaltung des Arbeitsrechts wird eine Herausforderung darstellen. Der neue Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer schreibt vor, dass das Leiharbeitsunternehmen alle Arbeitsbedingungen beim Entleiher erfragen und auf dieser Grundlage dem Leiharbeitnehmer ein gleichwertiges Paket an Arbeitsbedingungen anbieten muss. Leiharbeitsunternehmen müssen die Leiharbeitnehmer außerdem aktiv über ihre Einstufung und die beim Auftraggeber geltenden Arbeitsbedingungen informieren und ihnen erklären können, warum etwaige abweichende Arbeitsbedingungen mindestens gleichwertig sind.

Verpflichtungen für Entleiher

Obwohl sich das Zulassungssystem in erster Linie an Leiharbeitsunternehmen richtet, erlegt das WTTA auch den entleihenden Parteien Verpflichtungen auf. Ab 2027 dürfen Entleiher ausschließlich zugelassene Leiharbeitsunternehmen in Anspruch nehmen. In einem öffentlichen Register können (und müssen) sie überprüfen, welche Leiharbeitsunternehmen über eine gültige Zulassung verfügen.

Darüber hinaus gelten für Entleiher einige administrative Verpflichtungen:

  • Sie müssen nachweisen, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig ist.
  • Aufbewahrung dieser Daten bis sieben Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Überlassung beendet wurde;
  • Bereitstellung der erforderlichen Informationen an die Kontrollbehörde und Mitwirkung bei der Erstellung eines Berichts über die Einhaltung des Normenrahmens.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Verwaltungsstrafen führen. Mit anderen Worten: Wenn ein Unternehmen Arbeitskräfte von einem nicht zugelassenen Leiharbeitsunternehmen entleiht, kann das Unternehmen mit Strafen belegt werden.

Übergangsregelung und Zeitplan

Der Gesetzentwurf enthält eine Übergangsregelung, nach der Unternehmen weiterhin Personal überlassen dürfen, solange ihr Genehmigungsantrag noch in Bearbeitung ist. Dazu müssen sie sich zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2026 bei der Kontrollstelle anmelden. Außerdem muss der Zulassungsantrag spätestens am 1. Juli 2027 eingereicht werden. Diese Fristen gelten für Leiharbeitsunternehmen mit und ohne NEN-Zertifikat. Wer diese Fristen versäumt, kann die Übergangsregelung nicht in Anspruch nehmen.

Leiharbeitsunternehmen mit NEN-Zertifikat

Für Leiharbeitsunternehmen mit einem gültigen NEN-Zertifikat gilt eine gelockerte Regelung. Sie müssen keinen Inspektionsbericht vorlegen, müssen jedoch andere Bedingungen erfüllen, wie z.B. die Hinterlegung einer Kaution und die Vorlage eines Führungszeugnisses (VOG).

Leiharbeitsunternehmen ohne NEN-Zertifikat

Leiharbeitsunternehmen ohne NEN-Zertifikat können erst nach Vorlage eines Inspektionsberichts zugelassen werden. Wenn sich diese Leiharbeitsunternehmen rechtzeitig bei der Kontrollstelle angemeldet haben, dürfen sie Arbeitnehmer weiterhin überlassen, während sie auf ihren Inspektionsbericht und die Entscheidung über den Zulassungsantrag warten. Sie werden in eine Warteliste aufgenommen und erhalten einen gesondert sichtbaren Status im Register: Sie sind nicht zugelassen, dürfen aber weiterhin Arbeitnehmer überlassen.

Durchsetzung ab 2028

Wenn der Gesetzentwurf auch von der Eerste Kamer angenommen wird und das WTTA am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, wird die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde („Arbeidsinspectie“) am 1. Januar 2028 mit der Durchsetzung des WTTA beginnen. Leiharbeitsunternehmen, die ohne gültige Zulassung Arbeitskräfte überlassen, riskieren eine hohe Geldstrafe. Auch Entleiher, die nicht zugelassene Leiharbeitsunternehmen in Anspruch nehmen, können mit einer Geldstrafe belegt werden.

Beitrag veröffentlicht am
22. Dezember 2025

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen