Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Datenschutz "Do-Not-Track"

Das soziale Netzwerk LinkedIn, eine Art Internet-Jobbörse, teilte Internetnutzern auf seiner Webseite mit, dass es auf "Do-Not-Track"-Signale nicht reagiere. Mit dieser Funktion ihres Browsers können Internetnutzer signalisieren, dass sie es ablehnen, wenn ihr Surfverhalten für Werbezwecke oder andere Ziele "verfolgt" und ihre persönlichen Daten dafür ausgewertet werden. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog gegen das soziale Netzwerk gerichtlich zu Felde und verlangte, LinkedIn müsse — wie alle anderen Webseiten auch — so ein Signal respektieren: Verbraucher, welche die "Do-Not-Track"-Funktion ihres Browsers aktivierten, brächten damit klar zum Ausdruck, dass nicht ausgespäht werden solle, welche Webseiten sie wann und wie oft aufrufen. 

So sah es auch das Landgericht Berlin (16 O 420/19). LinkedIn habe auf seiner Webseite den falschen Eindruck erweckt, als sei das "Do-Not-Track"-Signal von Internetnutzern rechtlich bedeutungslos — als könne das soziale Netzwerk dieses Signal einfach ignorieren. Das Gegenteil sei der Fall: Verbraucher widersprächen mit dieser Browser-Funktion wirksam dem Nachverfolgen ihres Surfverhaltens und der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.

Die Verbraucherschützer hatten außerdem beanstandet, dass LinkedIn Nutzern verbot, bei der erstmaligen Anmeldung im Netzwerk die Funktion "Sichtbarkeit des Profils" zu deaktivieren. Auch in diesem Punkt setzte sich der Bundesverband durch: LinkedIn könne seinen Nutzern nicht vorschreiben, dass ihr persönliches LinkedIn-Profil auch für Nicht-Mitglieder und in Suchmaschinen außerhalb des Netzwerkes öffentlich sichtbar sein müsse, entschied das Landgericht.

Quelle: onlineurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
20. November 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen