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Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen
Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.
Fahrverbot abgewendet: Arbeitgeber sagt per WhatsApp-Videochat aus
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung in der Regel nicht nur eine Geldbuße, sondern auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat vor. Dieses Fahrverbot gilt als „Regelstrafe“ und wird nur in besonderen Ausnahmefällen abgewendet. Das Amtsgericht Dortmund hatte nun einen solchen Ausnahmefall zu entscheiden – und ließ dabei sogar eine spontane Zeugenaussage des Arbeitgebers per WhatsApp-Videochat zu.
Irreführende Website: Kein Reisevertrag trotz Klick auf „Jetzt kaufen“
Die Online-Buchung von Reisen ist für viele Verbraucher längst Routine. Doch damit ein wirksamer Reisevertrag zustande kommt, müssen die Buchungsseiten den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen. Insbesondere muss unmissverständlich erkennbar sein, ab welchem Klick eine verbindliche Zahlungspflicht entsteht. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass eine missverständliche Gestaltung der Website dazu führen kann, dass überhaupt kein Vertrag zustande kommt.
Influencer und Steuern – Was Unternehmen und Content Creator jetzt wissen müssen
In den vergangenen Jahren hat sich aus kreativer Freizeitgestaltung auf Social-Media-Plattformen ein ernstzunehmendes und vielfach lukratives Geschäftsmodell entwickelt: Das Influencer- oder Content-Creator-Tum. Was nach unkompliziertem Marketing und Entertainment aussieht, bringt – ähnlich wie klassische gewerbliche Tätigkeiten – eine Vielzahl steuerlicher Pflichten mit sich.
Abschaltung der EU-Online-Streitbeilegungsplattform: Was Sie jetzt beachten müssen
Am 20. Juli 2025 wurde die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union dauerhaft abgeschaltet. Dieser Schritt bringt für Unternehmen und Websitebetreiber wichtige Neuerungen mit sich – vor allem im Hinblick auf Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstige Pflichtinformationen.
Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?
Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?
Verbraucherwiderruf
Widerrufsbelehrung ohne Telefonnummer – Kann der Verbraucher auch nach Ablauf der regulären Frist widerrufen?
Im Onlinehandel stellt die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht eine häufige Streitfrage dar. Verbraucher versuchen oft, Verträge nach Ablauf der Widerrufsfrist rückabzuwickeln, indem sie formale Fehler der Widerrufsbelehrung rügen. Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Widerrufsbelehrung ohne Angabe einer Telefonnummer unwirksam ist.
Barrierefreiheitspflichten für Websites: Das müssen Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 beachten
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – mit nicht unerheblichen Folgen für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Während bislang vor allem öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet waren, trifft das neue Gesetz erstmals auch private Anbieter, sofern ihre Online-Angebote auf Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern ausgerichtet sind.
Vorsicht beim Chatten
Kündigung wegen WhatsApp Chat
Das LAG Niedersachsen hat entschieden: Ehrverletzende Äußerungen in privaten Chatgruppen können außerordentliche Kündigungen rechtfertigen. Auch in privaten WhatsApp-Gruppen ist Vorsicht geboten.
Arbeitsrecht
Das Recht auf Abschalten – handelt es sich wirklich um ein neues Recht und wie wird es in der Praxis umgesetzt?
Der 16. November 2024 rückt immer näher und damit auch das Datum, bis zu dem alle Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen müssen, um den Arbeitnehmern das Recht auf Abschalten zu gewährleisten. Wie bei jeder Neuerung gibt es auch hier viele Fragen und Bedenken darüber, wie sich dieses "neue" Recht auf den Arbeitsprozess auswirken wird und welche konkreten Schritte die Arbeitgeber unternehmen müssen, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.