Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Reiserecht aktuell Entschädigung für Thomas-Cook-Reisende

Der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook hatte am 25.09.2019 Insolvenz angemeldet. Deshalb wurden nach und nach alle Reisen abgesagt. Betroffene Pauschalreisende, die bereits Zahlungen geleistet hatten, konnten ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden und sie gegen die Insolvenzversicherung Zurich Versicherung AG geltend machen.

Problematisch war in diesem konkreten Fall jedoch, dass der entstandene Gesamtschaden die Versicherungssumme überstieg. Da jeder Kundengeldabsicherer gem. § 651 Abs. 3 S. 2 BGB seine Haftung für die von ihm zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzen kann, erfolgt nur eine anteilige Entschädigung, falls die Höhe des Versicherungsschutzes für den Fall einer Insolvenz nicht ausreicht. Die Zurich Versicherung hatte daher zunächst nur eine Entschädigung von 17,5% gezahlt, stockte dann die Versicherungsleistung aber noch auf eine Quote von 26,38 % auf.

Nichtsdestotrotz blieben viele Betroffene auf nicht unerheblichen Kosten sitzen, weshalb die Bundesregierung im Dezember 2019 entschieden hatten, den Differenzbetrag auszugleichen, der nicht von der Versicherung bzw. Dritten übernommen wird. Pauschalreisende konnten daraufhin seit dem 6. Mai 2020 bis zum 15.11.2020 online Ausgleichzahlungen der Bundesregierung geltend machen.

Jetzt können die Betroffenen nur noch abwarten und hoffen, dass sie schnellstmöglich ihr Geld zurückerhalten. Wann das sein wird, ist jedoch nicht abzusehen.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

nachbar-haus-wohnung
Wohnungseigentumsrecht
12.01.2026

Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

Beitrag lesen
Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

Beitrag lesen
Auto-winter-schnee-verkehr
Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Haftungsrecht
12.01.2026

Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.

Beitrag lesen