Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Überstundenzuschläge bei Teilzeit: BAG erklärt starre Wochenstundengrenzen für unzulässig
Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Verwertbarkeit von Fahrzeugkamera-Aufnahmen im Zivilprozess
LG Frankenthal: Videoaufnahme eines Tesla kann zur Klärung des Unfallhergangs verwertet werden
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Rückzahlung beim nicht gelieferten E‑Bike – So setzen Sie als Verbraucher Ihre Ansprüche effektiv durch
Immer häufiger wenden sich in letzter Zeit Verbraucher an uns, die nach dem Online-Kauf eines E‑Bikes vergeblich auf die Lieferung ihres Fahrrads warten und sich unsicher sind, wie sie ihr Geld zurückerhalten können.
Sina Bader · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!
Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)