Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Zur Haftung beim sog. CEO-Fraud
Beim sog. CEO-Fraud gibt sich ein Krimineller gegenüber einem Unternehmensmitarbeiter als dessen Geschäftsleiter aus und fordert (in der Regel per E-Mail) die Überweisung eines Geldbetrages auf ein ausländisches Bankkonto, von dem eine Rückbuchung nicht mehr erfolgen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jetzt Gelegenheit zur Haftungsverteilung bei einem solchen CEO-Fraud Stellung zu nehmen.
Dr. Tobias Spanke · SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Karlsruhe (Deutschland)
Gewährleistungsausschluss bei Grundstückskaufverträgen
Haftungsausschluss Grundstückskauf
Wurde ein Haftungsausschluss vereinbart, haftet der Verkäufer für bei Vertragsschluss vorliegende Mängeln grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt, wenn die Mängel in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Eigentumsumschreibung erst entstehen.
Publikation
Steuern in der Ukraine 2021
Welche Abgaben und Gebühren müssen in der Ukraine gezahlt werden? Wie hoch sind die Steuersätze? Und welche weiteren Besonderheiten müssen Steuerzahler beachten? Das erfahren Sie hier.
Igor Dykunskyy, LL.M. · DLF ATTORNEYS-AT-LAW, Kyjiw (Ukraine)
Insolvenzrecht
Sicherung der Gläubigerrechte in der Insolvenz eines Einzelhändlers
Kommen sie – die Insolvenzen im Einzelhandel – oder nicht? Dies ist die Frage, die sich insbesondere Lieferanten als Gläubiger von Einzelhändlern in der jetzigen Zeit stellen müssen.
Carsten Lange · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Verkehrsrecht
Verloren im Schilderwald
Immer wieder kommt es auf der A3 in Richtung Frankfurt zu Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Höhe der Gaststätte Theißtal bei Niedernhausen. Dazu werden temporär Verkehrsschilder genutzt, um die Geschwindigkeit von 100 auf 80 und schließlich 60 km/h zu reduzieren. Diese Schilder sind für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern unübersichtlich und wenig verständlich.
Markus Kaczenski · ALEX Rechtsanwälte Weimar Dr. Hilb Schmidt Zens PartmbB, Limburg (Deutschland)