Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Medizinisches Versorgungszentrum
§ 103 Abs. 4c Satz 3 SGB V: Mehrheitlich von Kapitalinvestoren geführtes MVZ nachrangig zu berücksichtigen?
§ 103 Abs. 4c Satz 3 SGB V besagt, dass bei der Auswahl des Praxisnachfolgers ein mehrheitlich von Kapitalinvestoren geführtes MVZ, bei dem die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte nicht bei den dort tätigen Vertragsärzten liegt, nachrangig zu berücksichtigen ist.
Thomas Oedekoven · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistungseinstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen neuer Tätigkeit
Wir stellen 2 gerichtliche Entscheidungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vor, bei denen die Einstellung von Versicherungsleistungen wegen neuer beruflicher Tätigkeit des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin zum Streit führte.
Thomas Oedekoven · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Mangelhaftung trotz Ausschluss
Beschaffenheitsvereinbarung: Zusicherung „TÜV bis ...“ ist bei Privatverkauf bindend
Bei privaten Autokäufen wird ein vermeintlich guter Deal durch den sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss schnell zum Alptraum. Der Fall des Oberlandesgerichts Rostock (OLG) lag jedoch anders, denn hier musste erst einmal festgestellt werden, ob dieser Vertragspassus überhaupt griff oder ob die gemachte Zusicherung nicht etwa über den vereinbarten Ausschluss der Sachmängelgewährleistung hinausging.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Insolvenzrecht
Ausscheiden als Geschäftsführer einer GmbH anstelle notwendigen Insolvenzantrages ist keine Alternative
Die Firma ist zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Damit müsste der Geschäftsführer zum jetzigen Zeitpunkt einen Insolvenzantrag stellen. Trotz dieser wirtschaftlich negativen Situation gibt es einen Nachfolger für die Geschäftsführung. Und da liegt dann die Überlegung nahe: Anstelle des Insolvenzantrages könnte man als bisheriger Geschäftsführer auch ausscheiden und alles Weitere dann dem Nachfolger überlassen – und damit selbst den notwendigen Insolvenzantrag nicht stellen.
Carsten Lange · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Medizinische Versorgungszentren
Beteiligungsmöglichkeiten von (angestellten) Ärzten an (investorengetragenen) MVZ
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bieten eine innovative Struktur für die ambulante Versorgung in Deutschland, in der Ärzte und andere medizinische Fachkräfte gemeinsam Patienten behandeln. Die Beteiligung an MVZs, besonders solchen, die von Investoren getragen werden, eröffnet Ärzten viele Chancen, bringt aber auch rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich.
Thomas Oedekoven · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)